Hallo SenayOezdemir87,
Ein Wechsel an die Uni Hamburg im Studiengang Zahnmedizin ist grundsätzlich erst nach der bestandenen Zahnärztlichen Vorprüfung möglich - dies gilt ohne Ausnahmen.
Informationen zu einem Wechsel zum klinischen Abschnitt finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf
Eine Antwort auf Ihre Frage hinsichtlich eines Härtefallantrags bei einer Bewerbung zum klinischen Abschnitt finden Sie in dem folgenden Forumsbeitrag: viewtopic.php?f=5&t=4023&p=10556#p10468 Das dort Gesagte gilt für Zahnmedizin in gleicher Weise wie für Humanmedizin.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ein Wechsel an die Uni Hamburg im Studiengang Zahnmedizin ist grundsätzlich erst nach der bestandenen Zahnärztlichen Vorprüfung möglich - dies gilt ohne Ausnahmen.
Informationen zu einem Wechsel zum klinischen Abschnitt finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf
Eine Antwort auf Ihre Frage hinsichtlich eines Härtefallantrags bei einer Bewerbung zum klinischen Abschnitt finden Sie in dem folgenden Forumsbeitrag: viewtopic.php?f=5&t=4023&p=10556#p10468 Das dort Gesagte gilt für Zahnmedizin in gleicher Weise wie für Humanmedizin.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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