Bearbeitet Studiengangswechsel und Nachrückverfahren
Hallo,
ich habe meinen Studiengang gewechselt und wurde erst im Nachrückverfahren vor knapp einer Woche angenommen. Nun stellt sich mir die Frage, wie das mit dem Semesterbeitrag ist.
Ich habe gelesen, dass man den Zahlungsträger und co einfach vom "alten Studiengang" entnehmen kann. So weit, so gut. Allerdings weiß ich nicht, ab wann ich das machen kann. Meine Unterlagen zur Immatrikulation habe ich alle abgegeben, mein STiNE-account ist allerdings noch auf meinen alten Studiengang ausgelegt. Die normale Frist zu zahlen wäre ja bis 1.10 und ich will auf keinen Fall zu spät bezahlen, aber auch nicht etwa zu früh, da mir gesagt wurde, dass dies auch als "Ich bleibe in meinem alten Studiengang" gewertet werden könne.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Studiengangswechsel und Nachrückverfahren
Liebe(r) xyzxyz,

Sie finden den Zahlungsträger in Ihrem STiNE-Account unter „Dokumente“.

Die Aussage, dass eine zu frühe Überweisung Ihres Semesterbeitrags als „Ich bleibe in meinem alten Studiengang“ gewertet wird, ist falsch. Mit dem Einreichen des Immatrikulationsantrags haben Sie Ihren neuen Studienplatz angenommen, d.h. wenn Sie jetzt Ihren Semesterbeitrag überweisen, kann es nicht passieren, dass Sie Ihren Studienplatz im neuen Studiengang verlieren.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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