Hallo,
ich werde meine Masterarbeit kommendes Jahr voraussichtlich im Juni abgeben, habe aber vor mein Pflichtpraktikum danach zu machen. Meine Frage ist jetzt: Habe ich den Studentenstatus noch bis nach dem Praktikum und welche Leistung/Prüfung zählt dann als meine letzte (diese ist wichtig für das Bafögamt)?
Vielen Dank für die Hilfe
Liebe Anna,
auch wenn Sie Ihre Masterarbeit vor dem Pflichtpraktikum abgeben, behalten Sie Ihren Studentenstatus. Erst wenn Sie alle Prüfungsleistungen erbraucht und das Abschlusszeugnis erhalten haben, werden Sie automatisch zum Semesterende exmatrikuliert.
Auch ein Pflichtpraktikum zählt als Prüfungsleistung. Also wäre dann dieses Ihre letzte Prüfungsleistung.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
auch wenn Sie Ihre Masterarbeit vor dem Pflichtpraktikum abgeben, behalten Sie Ihren Studentenstatus. Erst wenn Sie alle Prüfungsleistungen erbraucht und das Abschlusszeugnis erhalten haben, werden Sie automatisch zum Semesterende exmatrikuliert.
Auch ein Pflichtpraktikum zählt als Prüfungsleistung. Also wäre dann dieses Ihre letzte Prüfungsleistung.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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