Hallo,
ich bin BWL-Studentin im 6. Semester (bzw. ab 01.10. im 7. Semester) und habe dieses SoSe 17 ein Bachelor-Seminar belegt und dieses nicht bestanden. Mir wurde heute mitgeteilt, dass mein Schwerpunkt (Management im Gesundheitswesen) nur im jeweiligen SoSe Bachelor-Seminare anbietet. Da das Bestehen des Seminars allerdings Voraussetzung dafür ist, dass ich mit meiner Bachelor-Arbeit beginnen kann, zögert sich das nun bis zum SoSe 18 hinaus und ich habe in diesem WiSe 17/18 einen "Leerlauf".
Deswegen würde ich gerne wissen, ob ich unter diesen Umständen ein Urlaubssemester beantragen kann, damit ich in diesem WiSe ein Langzeitpraktikum oder ähnliches machen kann.
Ich freue mich über eine schnelle Antwort!
Hallo BAQ7107,
Für ein Praktikum, das mindestens 3 Monate des betreffenden Semesters in Anspruch nimmt, können Sie ein Urlaubssemester beantragen. Allerdings müssen Sie dies vor Beginn des Semesters tun - im laufenden Semester kann ein Antrag auf Beurlaubung nur noch aus besonderen Gründen wie schwerer Krankheit etc. genehmigt werden - ein Praktikum stellt keinen derartig schwerwiegenden Grund dar. Sofern Sie derzeit noch nicht über einen Nachweis über ein geplantes Praktikum verfügen, sondern sich das Praktikum erst noch suchen müssen, ist eine Antragstellung für das WiSe17/18 daher nicht mehr möglich.
Wenn Sie abgesehen von den Leistungen, die Sie nennen, keine Leistungen mehr zu erbringen haben, sollte es aber auch ohne Beurlaubung kein Problem sein, wenn Sie im Wintersemester keine Veranstaltungen belegen und statt dessen ein Praktikum absolvieren. Sie sollten das noch einmal mit den Studienbüro BWL abklären, ich gehe aber davon aus, dass keine Beurlaubung nötig ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für ein Praktikum, das mindestens 3 Monate des betreffenden Semesters in Anspruch nimmt, können Sie ein Urlaubssemester beantragen. Allerdings müssen Sie dies vor Beginn des Semesters tun - im laufenden Semester kann ein Antrag auf Beurlaubung nur noch aus besonderen Gründen wie schwerer Krankheit etc. genehmigt werden - ein Praktikum stellt keinen derartig schwerwiegenden Grund dar. Sofern Sie derzeit noch nicht über einen Nachweis über ein geplantes Praktikum verfügen, sondern sich das Praktikum erst noch suchen müssen, ist eine Antragstellung für das WiSe17/18 daher nicht mehr möglich.
Wenn Sie abgesehen von den Leistungen, die Sie nennen, keine Leistungen mehr zu erbringen haben, sollte es aber auch ohne Beurlaubung kein Problem sein, wenn Sie im Wintersemester keine Veranstaltungen belegen und statt dessen ein Praktikum absolvieren. Sie sollten das noch einmal mit den Studienbüro BWL abklären, ich gehe aber davon aus, dass keine Beurlaubung nötig ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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