Bearbeitet Studiengang nach 3 Semestern wechseln
Hallo liebe Uni Hamburg,

mein 2. Semester beginnt bald, jedoch habe ich festgestellt, dass mein jetziger Studiengang nicht der richtige für mich ist und ich würde mich gern im nächsten Wintersemester 18/19 für einen anderen Studiengang bewerben.
Es stellt sich mir nun die Frage, ob ich bis zum nächsten Wintersemester in meinem jetzigen Studiengang bleiben sollte und es dann noch möglich ist, mich nach 3 Semestern für einen anderen Studiengang zu bewerben und zugelassen zu werden, oder ob ich mich lieber nach dem zweiten Semester exmatrikulieren lassen sollte und ob es dann noch möglich ist, mich im Wintersemester 18/19, wieder zu bewerben und neu immatrikuliert zu werden.

Ich hoffe Sie können mir da weiterhelfen, liebe Grüße.
Re: Studiengang nach 3 Semestern wechseln
Hallo helen96,

Ein Studiengangwechsel ist unabhängig von Ihrem Fachsemester möglich, d.h. Sie können sich in jedem Fall auch nach 3 Semestern in einem Studiengang für einen neuen Studiengang bewerben. Hier sind nur im Zusammenhang mit BAföG oder in dem Fall, dass Sie nicht Staatsbürgerin der EU sind und eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken haben, besondere Regelungen zu beachten. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/wechsel (unten auf der Seite). Wenn Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich gern noch einmal.

Auch nach einer Exmatrikulation können Sie sich jederzeit ohne Probleme für einen anderen Studiengang bewerben.

Ob Sie für das 3. Fachsemester immatrikuliert bleiben möchten oder nicht, sollten Sie also davon abhängig machen, ob die Immatrikulation in Anbetracht Ihrer weiteren Planung vorteilhaft ist. Wenn Ihr jetziger Studiengang einen freien Wahlbereich hat, könnten Sie z.B. wenn Sie immatrikuliert bleiben, eventuell schon Veranstaltungen besuchen, die für den neuen angestrebten Studiengang angerechnet werden können. Wenn Sie mir schreiben, welchen Studiengang Sie derzeit studieren und welchen neuen Studiengang Sie anstreben, kann ich Ihnen zu dieser Option auch noch etwas mehr sagen. Darüber hinaus könnte es für Sie vorteilhaft sein, in der Übergangszeit weiterhin einen Studierendenstatus zu haben. Ob dem so ist, hängt davon ab, wie Ihre Planung für die Übergangszeit ist - z.B. davon, ob, was und wie viel Sie arbeiten möchten oder was Sie sonst tun möchten. Wenn Sie mir dazu weiteres schreiben, kann ich auch an der Stelle vielleicht noch den ein oder anderen Tipp geben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Studiengang nach 3 Semestern wechseln
Liebe Frau Schelling,

vielen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort.

Ich denke ich werde dann erst einmal immatrikuliert bleiben und mich im Wintersemester 18/19 neu bewerben.
Zurzeit beziehe ich kein Bafög, da ich noch zu Hause wohne und arbeite als Aushilfe.
Ich bin für die Rechtswissenschaft eingeschrieben, strebe aber für das nächste Wintersemester die Allgemeine Sprachwissenschaft an.
Allerdings hatte ich erst überlegt, ob ein Wartesemester ab April Sinn machen würde, um meine Chancen auf einen Studienplatz zu vergrößern, weil mein NC 2,4 beträgt. Jedoch bin ich nicht ganz sicher, wie ich diese Zeit sinnvoll nutzen kann. Vor allem würden dann auch das Kindergeld, sowie HVV Ticket wegfallen.

Gibt es denn mit meinem jetzigen Studiengang die Möglichkeit andere Veranstaltungen zu besuchen und anrechnen zu lassen?
Ansonsten freue ich mich über jeden weiteren Tipp von Ihnen.
Re: Studiengang nach 3 Semestern wechseln
Achso eine Frage noch,
angenommen ich werde nach dem 3. Semester Exmatrikuliert, weil ich mehrere Klausuren mehrmals nicht bestanden habe, kann ich dann auch noch problemlos wieder für einen anderen Studiengang immatrikuliert werden?

Mit besten Grüßen,

Helen.
Re: Studiengang nach 3 Semestern wechseln
Liebe Helen,

Der Studiengang Rechtswissenschaft hat keinen regulären freien Wahlbereich, daher sind die Möglichkeiten, in diesem Studiengang schon Veranstaltungen aus der allgemeinen Sprachwissenschaft zu besuchen, vermutlich eingeschränkt. Sie sollten sich aber dennoch bei der Studienfachberatung für die Allgemeine Sprachwissenschaft erkundigen, ob es für Sie eventuell die Möglichkeit gibt, bereits Veranstaltungen zu besuchen: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... atung.html Sollte der Besuch von Veranstaltungen nicht möglich sein, wären sinnvolle Möglichkeiten der Überbrückung der Zeit bis zum Beginn Ihres neuen Studiums z.B. ein längeres Praktikum oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. zum Erlernen einer Sprache oder als Work and Travel-Aufenthalt). Sollte der Besuch von Veranstaltungen nur in kleinem Umfang möglich sein, könnten Sie auch den Umfang Ihrer Arbeitszeit vergrößern, um schon einmal für kommende Semester finanzielle Rücklagen zu bilden und dann während des Studiums weniger arbeiten zu müssen. Wenn Sie zu Ihrer Planung weitere Beratung benötigen, nutzen Sie auch gern die offene Sprechstunde der Zentralen Studienberatung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html

Sich zu exmatrikulieren, um ein Wartesemester zu sammeln, ist bei einer Note von 2,4 und einer Bewerbung für Allgemeine Sprachwissenschaft eher nicht nötig. Im WiSe 16/17 betrug der für eine Zulassung erforderliche Notenschnitt 2,6, im gegenwärtigen Wintersemester konnten alle Bewerber/innen für den Studiengang zugelassen werden.

Aufgrund von endgültig nicht bestandenen Prüfungen exmatrikuliert zu werden bzw. überhaupt Prüfungen endgültig nicht zu bestehen, sollten Sie in jedem Fall vermeiden. Zwar steht es einer Bewerbung für Allgemeine Sprachwissenschaft oder für andere Studiengänge, die keine inhaltlichen Überschneidungen mit der Rechtswissenschaft haben, nicht entgegen, wenn Sie Prüfungen im Studiengang Rechtswissenschaft endgültig nicht bestanden haben. Dennoch müssen Sie endgültig nicht bestandene Prüfungen bei folgenden Bewerbungen für ein Studium immer angeben und es muss dann geprüft werden, ob es wirklich keine inhaltlichen Gemeinsamkeiten zwischen den Prüfungen, die Sie endgültig nicht bestanden haben und den Pflichtprüfungen des neuen Studiengangs gibt. Sie handeln sich damit also bürokratischen Aufwand ein. Darüber hinaus ist es ja möglich, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt doch noch etwas studieren möchten, das mit Rechtswissenschaft verwandt ist, was nicht mehr möglich wäre, wenn Sie Prüfungen im Studiengang Rechtswissenschaft endgültig nicht bestanden haben. Um eine Prüfung nicht zu bestehen, müssen Sie sich aber in der Regel für diese Prüfung angemeldet haben, d.h. wenn Sie sich in den kommenden beiden Semestern nicht zu Prüfungen anmelden, sollte keine Gefahr bestehen, dass Sie Prüfungen endgültig nicht bestehen. Erkundigen Sie sich hierzu aber in jedem Fall noch einmal beim Studienmanagement Rechtswissenschaft: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... atung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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