Bearbeitet Widerspruch gegen Ablehungsbescheid
Guten Tag,
Ich habe gegen den Ablehnungsbescheid einen Widerspruch eingelegt aber bis jetzt noch keine Antwort von dem Gericht erhalten.Ist es trotzdem möglich,dass ich an Veranstaltungen teilnehmen kann?
Re: Widerspruch gegen Ablehungsbescheid
Liebe Natalie,

Wir klären Ihre Frage. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Widerspruch gegen Ablehungsbescheid
Liebe Natalie,

Sie dürfen noch keine Veranstaltungen besuchen. Dies ist nur dann möglich, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrem Widerspruch bei Gericht einen Eilantrag gestellt haben und Ihnen das Gericht auf der Basis dieses Antrags vorläufig einen Studienplatz zugeteilt hat. Auch das benötigt aber Zeit. In der Regel ist es daher so, dass, auch wenn ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, im ersten Semester kein reguläres Studium möglich ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Widerspruch gegen Ablehungsbescheid
Vielen Dank für die Antwort!
Bedeutet das,dass sofern mein Widerspruch erfolgreich sein sollte,ich mein Studium zum Sommersemester beginnen könnte?
Re: Widerspruch gegen Ablehungsbescheid
Liebe Natalie,

Im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs ist damit zu rechnen. Häufig gestaltet sich der Beginn im Sommersemester aber schwierig, weil in Studiengängen, die zum Wintersemester beginnen, im Sommersemester häufig keine Kurse für Erstsemester angeboten werden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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