Ich würde mich gerne exmatrikulieren (Master BWL), da ich bereits zum 1.September meine Masterarbeit abgegeben habe und mein Prüfer mir vorbehaltlich ein Bestehen der Arbeit zugesichert hat. Ist es möglich den Semesterbeitrag erstattet zu bekommen oder ist lediglich die Erstattung des Semestertickets möglich.
Bereits Besten Dank für die Antwort!
Cornelius
Lieber Cornelius,
Da das Semester bereits begonnen hat, ist nur eine Erstattung des Anteils des Beitrags für das Semesterticket möglich. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/semesterticket
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Da das Semester bereits begonnen hat, ist nur eine Erstattung des Anteils des Beitrags für das Semesterticket möglich. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/semesterticket
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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