Bearbeitet Exmatrikulation
Guten Tag,

beim Ummelden von Kursen ist mir aufgefallen, dass ich beurlaubt bzw. exmatrikuliert wurde.

Daraufhin sah ich die Email vom 14.10.17 mit der Exmatrikulation aufgrund vom fehlenden Semesterbeitrag. Das Problem liegt darin, dass meine Bank meine rechtzeitig eingereichte Überweisung nicht getätigt hat, was sich durch die Quittung beweisen ließe. Nun bin ich natürlich zunächst einmal ratlos und geschockt, da ich dadurch schließlich meinen Studienplatz verliere. Desweiteren habe ich durch ein Telefonat mit dem Campuscenter erfahren, dass eine Exmatrikulation unmöglich sein müsste und es zunächst zu einer Mahnung hätte kommen müssen.

Was ist zu tun? Ist die Exmatrikulation entgültig?

Ich sehe gerade ein Thema, welches auf mich zum größten Teil zutrifft: viewtopic.php?f=49&t=5519 - Könnte ich das genau so machen und die Mahngebühr dort vor Ort zahlen?

Gruß,

Alexander Rot
Re: Exmatrikulation
Lieber Herr Rot,

Eine Mahnung erhalten Sie nicht. Wenn Sie den Semesterbeitrag nicht fristgerecht zahlen, werden Sie ohne weitere Mitteilung exmatrikuliert. Die Exmatrikulation ist aber nicht endgültig - keine Sorge! Sie haben die Möglichkeit, sich verspätet zurück zu melden und werden dann wieder eingeschrieben. Die verspätete Rückmeldung ist gebührenpflichtig. Sie müssen dazu persönlich zu den Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten im Campus-Center erscheinen und die Verspätergebühr zahlen. Weitere Informationen zur verspäteten Rückmeldung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Exmatrikulation
Das beruhigt mich, danke dafür. Eine Frage habe ich trotzdem noch. Undzwar ist der Stand der Dinge, dass ich nicht nur die Gebühr für die verspätete Rückmeldung zahlen muss, sondern auch den Semsterbeitrag, wie ich ersten Beitrag bereits erwähnt. Soll ich den Semesterbeitrag formlos überweisen oder das Geld ebenfalls im Campuscenter zahlen?

Gruß,

Alexander Rot
Re: Exmatrikulation
Lieber Herr Rot,

Den Semesterbeitrag überweisen Sie einfach wie gewohnt. Bitte beachten Sie aber, dass sich die Höhe der Verspätergebühr nach dem Zeitpunkt der Zahlung dieser Gebühr und nicht nach dem Zeitpunkt der Überweisung des Semesterbeitrages richtet.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Exmatrikulation
Guten Morgen,

ich eröffne das Thema noch einmal aufgrund einer auf dem gelösten Problem aufbauenden Situation. Der Semesterbeitrag ist bezahlt. Die Gebühr für verspätete Rückmeldung ebenfalls. Nichtsdestotrotz bin ich noch nicht wieder freigeschalten und besitze noch keinen Studentenausweis entsprechend. Für mein Nebenfach brauche ich jedoch einen um in die Lehrräume zu kommen: den Überseering 35.

Die Frage die sich aus dieser Situation ergibt: Wie löse ich dieses Problem? Gibt es eine Möglichkeit für mich in die Lehrräume meines Nebenfachs zu gelangen oder warte ich einfach bis ich den Studentenausweis erhalte und hole den Stoff nach?
Re: Exmatrikulation
Lieber Herr Rot,

Wichtig für den Zugang zum Überseering 35 ist primär, dass Sie eine Matrikelnummer haben. Ich empfehle Ihnen daher, sich für den Zugang zunächst mit dem Studierendenausweis aus dem vergangenen Semester auszuweisen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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