Bearbeitet Exmatrikulation vor Studienbeginn
Hallo,

ich schrieb mich vor April 2017 für Rechtswissenschaften ein.
Ich wurde immatrikuliert und erhielt Unterlagen, sowie eine vorläufige Fahrkarte etc.
Semestergebühren wurden gezahlt.

Allerdings musste ich aus persönlichen Gründen das Studium vorerst verschieben und exmatrikulierte quasi bevor das Semester überhaupt begann.
Dies wurde per E-Mail bestätigt.
(Allerdings sollte ich die Unterlagen zurückschicken um meine Semestergebühren zurückerstattet zu bekommen, was ich niemals tat und daher auch keine Rückerstattung erhielt)

Nun aber die eigentliche Frage: Bin ich jetzt vom Status ehemaliger Student und muss das nun bei der nächsten Bewerbung um einen Studienplatz angeben, oder kam es niemals zu dem Status, da ich bereits vor dem Semesterbeginn wieder exmatrikulierte?

Vielen Dank für die Antwort und liebe Grüße
Re: Exmatrikulation vor Studienbeginn
Hallo Henrik123,

Wenn Sie vor Semesterbeginn auf Ihren Studienplatz verzichtet haben, in dem Sie eine Verzichtserklärung eingereicht haben, gelten Sie nicht als ehemaliger Student, da dann Ihre Immatrikulation rückgängig gemacht wurde. Sie dürfen dann also bei einer Neubewerbung nicht angeben, dass Sie den Studiengang Rechtswissenshaft bereits studiert haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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