Bearbeitet EU-Bürgerin mit schweizer Matura
Guten Tag,

Im Sommer 2017 habe ich meine eidg. anerkannte Matura in der Schweiz bestanden und möchte nun ab nächstem Sommer an der Universität Hamburg Jura studieren. Jedoch habe ich einige Fragen zur Zulassung bzw. zum NC.

Ich bin EU-Bürgerin (Griechenland) habe aber wie erwähnt in der Schweiz die Matur absolviert. Würden dann für mich die Zulassungsregeln für Non-EU-Bewerber gelten weil schweizer Matura, oder wird lediglich mein Maturadurchschnitt (5.1) in deutsche Noten "umgerechnet", was in diesem Fall eine 1.9 wäre – weil ich ja als "EU-Bürgerin" behandelt würde? Leider habe ich zu diesem Thema kaum Informationen gefunden.

Vielen Dank im Voraus,
Sofia
Re: EU-Bürgerin mit schweizer Matura
Liebe Sofia,

für den Studiengang Rechtswissenschaft bewerben Sie sich an der Universität Hamburg als EU-Staatsangehörige, auch wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem Nicht-EU-Staat erworben haben. Ihr Zeugnis müssen Sie vor der Bewerbung an der Universität Hamburg über die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen vorprüfen lassen. uni-assist prüft, ob Ihr Zeugnis Sie berechtigt, ein Studium in Deutschland aufzunehmen und rechnet gleichzeitig Ihre Note in das deutsche Notensystem um. Mit der von uni-assist ausgestellten Vorpüfungsdokumentation (kurz: VPD), können Sie sich dann direkt an der Universität Hamburg bewerben.

Informationen zur Bewerbung als internationale Studieninteressierte finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html
Beachten Sie bitte die Bearbeitungszeit von uni-assist.

Informationen zum Bewerbungsverfahren für den Studiengang Rechtswissenschaft finden Sie auf der folgenden Seite detailliert beschrieben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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