Bearbeitet Krankenversicherung nach Exmatrikulation aber vor Abgabe der Masterarbeit
Liebes CampusCenter-Team,

ich bin seit diesem WiSe exmatrikuliert, die Abgabe der Masterarbeit erfolgt jedoch erst zu Beginn nächsten Jahres.
Ich befinde mich derzeit mit einem Stipendium im Ausland. Darf meine Krankenkasse nun auf Grundlage der Höhe meines Stipendiums Beiträge abbuchen, oder kann ich argumentieren, dass ich mein Studium noch nicht vollständig abgeschlossen habe und daher noch den Studententarif bezahlen darf?

Viele Grüße!
Re: Krankenversicherung nach Exmatrikulation aber vor Abgabe der Masterarbeit
Hallo mtzbs,

Ihre Krankenkasse ist im Recht: Wenn Sie exmatrikuliert sind, gelten Sie sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Studierende/r, auch dann nicht, wenn Sie Ihre Arbeit noch abgeben müssen. Wenn Sie sich angesichts dessen verspätet zurückmelden wollen, können Sie das aber noch tun. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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