Bearbeitet Studium eines zweiten Lehramtes
Hallo,
ich habe bereits Lehramt für Gesamtschule/Gymnasium studiert und damit die erste Staatsprüfung bestanden. Ich würde gerne an der Uni Hamburg Lehramt für Grundschule/Sek I mit dem Schwerpunkt auf Sek I studieren. Wie soll ich vorgehen? Was wird von meinem ersten Lehramt Studium anerkannt und wo?
Viele Grüße,
E.Martínez
Re: Studium eines zweiten Lehramtes
Hallo E.Martínez,

Sie bewerben sich in diesem Fall neu für den Studiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I an der Uni Hamburg. Informationen zur Bewerbung finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rbung.html Das Bewerbungsverfahren unterscheidet sich nicht von dem für Bewerber/innen, die noch kein Studium abgeschlossen haben, allerdings können Sie sich, wenn Sie über ein abgeschlossenes Staatsexamen verfügen, auch mit der Abschlussnote Ihres Studiums anstatt der Note Ihres Abiturs bewerben. Sofern die Abschlussnote des Studiums besser ist, ist das zu empfehlen. Eine direkte Bewerbung für den Masterstudiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I ist nicht möglich, da eine Voraussetzung für die Bewerbung für einen Master of Education ein Bachelorabschluss in einem Lehramtsstudiengang des gleichen KMK-Lehramtstyps ist.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... ufe-i.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html Bei Ihrem vorherigen Studium gehe ich - sofern das Studium nicht allzu lange her ist - davon aus, dass Ihnen einiges angerechnet werden kann.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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