Guten Tag,
ich bin für das Wintersemester 17/18 beurlaubt, weil ich ein Praktikum im Ausland absolviere. Im Januar soll ich eine Stelle als Werkstudentin antreten. Ich habe im Internet gelesen, dass ich als beurlaubte Studentin nicht als Werkstudentin arbeiten darf. Stimmt es?
Vielen Dank im Voraus.