Liebes Team,
ich würde gerne zum Sommersemester mit dem Master "Deutschsprachige Literaturen" beginnen, habe allerdings ein abgeschlossenes Bachelor-Studium im Fach "Medienwissenschaft". Gibt es trotzdem die Möglichkeit zugelassen zu werden? Können die fehlenden LP im Master nachgeholt werden? Zudem habe ich ein Semester "Sprache und Kommunikation" studiert, dieses Fach aber abgebrochen. Können diese Punkte angerechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Luisa Spanier
Liebe Luisa,
ich gehe nicht davon aus, dass Sie mit Ihrem Bachelorstudiengang die Voraussetzungen erfüllen.
Die Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Deutschsprachige Literaturen sind "ein Abschluss im Bachelorstudiengang „Deutsche Sprache und Literatur“ der Universität Hamburg oder in einem vergleichbaren Studiengang einer deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschule in den Fächern Germanistik, Deutsche Sprache und Literatur, Deutsche Philologie, Deutsch, Deutsch als Zweit-/ Fremdsprache, Neuere deutsche Literatur oder wahlweise eine Anzahl von mindestens 60 LP in einem der genannten (bzw. anders bezeichneten, aber inhaltlich äquivalenten) Fächer", die durch ein Transcript of Records des Bachelor-Zeugnisses nachgewiesen werden müssen.
Es können nur fehlende Leistungspunkte während des Masterstudiums nachstudiert werden, wenn im Bereich der deutschsprachigen Literaturwissenschaft weniger als 30 LP durch das ToR des Bachelorzeugnisses nachgewiesen können.
Mit besten Grüßen,
BK
ich gehe nicht davon aus, dass Sie mit Ihrem Bachelorstudiengang die Voraussetzungen erfüllen.
Die Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Deutschsprachige Literaturen sind "ein Abschluss im Bachelorstudiengang „Deutsche Sprache und Literatur“ der Universität Hamburg oder in einem vergleichbaren Studiengang einer deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschule in den Fächern Germanistik, Deutsche Sprache und Literatur, Deutsche Philologie, Deutsch, Deutsch als Zweit-/ Fremdsprache, Neuere deutsche Literatur oder wahlweise eine Anzahl von mindestens 60 LP in einem der genannten (bzw. anders bezeichneten, aber inhaltlich äquivalenten) Fächer", die durch ein Transcript of Records des Bachelor-Zeugnisses nachgewiesen werden müssen.
Es können nur fehlende Leistungspunkte während des Masterstudiums nachstudiert werden, wenn im Bereich der deutschsprachigen Literaturwissenschaft weniger als 30 LP durch das ToR des Bachelorzeugnisses nachgewiesen können.
Mit besten Grüßen,
BK
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