Bearbeitet Endgültiges Nichtbestehen in einem anderen Bundesland
Moin Moin,
ich habe eine Frage, die sich auf das oben benannte Thema bezieht.
Und zwar habe ich an einer Universität in Niedersachsen bislang auf Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen studiert. Nun habe ich allerdings einen der beiden Studiengänge nicht beenden können, da ich im ersten Versuch direkt ein "endgültiges Nichtbestehen" vom Prüfungsamt eingetragen bekommen habe. Nun ist meine Frage, ob ich mit meinen in dem Fach bisher geleisteten Noten, sowie meinem anderen Fach und dem pädagogischen Lehramtsanteil trotzdem in einem anderen Bundesland, wie eben Hamburg, das Masterstudium mit dem Abschluss Master of Education beenden kann und sich das "engültig Nichtbestehen" lediglich auf die Hochschulen in Niedersachsen bezieht oder ob dies einem Fortsetzen meines Studiums auch an anderen Universitäten im Weg stünde?
Mit besten Grüßen
Martin G
Re: Endgültiges Nichtbestehen in einem anderen Bundesland
Hallo Martin,

Ihre Frage, ob Sie sich für den Master of Education an der Universität Hamburg bewerben können, können wir hier im Forum leider nicht beantworten. Eine Bewerbungsmöglichkeit hängt u.a. davon ab, ob die endgültig nicht bestandene Prüfung Ihres jetzigen Studiengangs, Teil des Curriculums des hier angebotenen Masterstudiengangs ist, was im Einzelfall geprüft werden muss.

Grundlage der Einzelfallprüfung ist dabei der §44 des Hamburger Hochschulgesetzes http://www.hamburg.de/contentblob/43513 ... iveWorker2:"Haben Studierende an einer Hochschule eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden, so können sie das Studium an einer Hamburger Hochschule nicht in dem gleichen Studiengang fortsetzen. Sie können das Studium auch in einem anderen Studiengang nicht fortsetzen, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind."

Sie können im ersten Schritt die Curricula beider Masterstudiengänge miteinander vergleichen.

Die Modulübersichten der Teilstudiengänge für das Lehramt an Gymnasien finden Sie hier in den Fachspezifischen Bestimmungen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hramt.html

Sollten Sie dennoch unsicher sein, wenden Sie sich an das Studienbüro des betreffenden Teilstudiengangs mit der endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung.

Eine Übersicht der Ansprechpartner in den Studienbüros finden Sie hier:https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... ntral.html

Ob Hochschulen in anderen Bundesländer den Umgang mit endgültig nicht bestandenen Prüfungen ähnlich handhaben wie die Universität Hamburg, müssen Sie direkt dort erfragen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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