Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Antrag zur bevorzugten Zulassung:
Und zwar war ich über einen langen Zeitraum bei der Jugend-/Freiwilligen-Feuerwehr tätig und mich würde interessieren, ob dies ein für diesen Antrag in Frage kommender Dienst ist.
Mit freundlichen Grüßen
harmjo
Liebe/r harmjo,
Eine Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr ist kein Grund für eine bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes, sofern Sie diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines der in dem folgenden Merkblatt genannten Dienste ausgeführt haben: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... dienst.pdf
Eine bevorzugte Zulassung kommt darüber hinaus nur dann in Frage, wenn Sie sich unmittelbar vor oder während eines Dienstes erfolgreich beworben haben und den Studienplatz wegen der Dienstverpflichtung nicht annehmen konnten oder wenn der gewünschte Studiengang vor oder während des Dienstes zulassungsfrei war. Das bloße Absolvieren eines Dienstes ist kein Grund für eine bevorzugte Zulassung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr ist kein Grund für eine bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes, sofern Sie diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines der in dem folgenden Merkblatt genannten Dienste ausgeführt haben: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... dienst.pdf
Eine bevorzugte Zulassung kommt darüber hinaus nur dann in Frage, wenn Sie sich unmittelbar vor oder während eines Dienstes erfolgreich beworben haben und den Studienplatz wegen der Dienstverpflichtung nicht annehmen konnten oder wenn der gewünschte Studiengang vor oder während des Dienstes zulassungsfrei war. Das bloße Absolvieren eines Dienstes ist kein Grund für eine bevorzugte Zulassung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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