Liebe/r harmjo,
Eine Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr ist kein Grund für eine bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes, sofern Sie diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines der in dem folgenden Merkblatt genannten Dienste ausgeführt haben:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... dienst.pdf
Eine bevorzugte Zulassung kommt darüber hinaus nur dann in Frage, wenn Sie sich unmittelbar vor oder während eines Dienstes erfolgreich beworben haben und den Studienplatz wegen der Dienstverpflichtung nicht annehmen konnten oder wenn der gewünschte Studiengang vor oder während des Dienstes zulassungsfrei war. Das bloße Absolvieren eines Dienstes ist kein Grund für eine bevorzugte Zulassung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling