Bearbeitet Härtefallantrag, NC
Hallo!

Ich möchte gerne zu meiner Immatrikulation (Sommer 2018) einen Härtefallantrag stellen. Ich habe einen fünf Monate alten Sohn, bin wohnhaft in Hamburg, mein Partner hat hier einen festen Arbeitgeber und mein Sohn einen gesicheren Kitaplatz. Stelle ich den zeitgleich oder reiche ich diesen nach? Sind das ausreichende Gründe?

Ich habe zum Zeitpunkt der Bewerbung im Sommer 2018, vier Wartesemester um und möchte gerne Erziehungs-und Bildungswissenshaften studieren. Mein NC liegt aber bei 2,9. Wie realistisch stehen meine Chancen, dies studieren zu können und in wieweit „verbessert“ der Härtefallantrag meine Chancen?

Ganz liebe Grüße,
Mila
Re: Härtefallantrag, NC
Liebe Mila,

Den Härtefallantrag stellen Sie gleichzeitig mit Ihrer Bewerbung online - die Online-Bewerbung enthält dazu gesonderte Formulare. Bei einem Härtefallantrag müssen Sie zusätzlich zu Ihrer Online-Bewerbung Dokumente zum Nachweis des Härtefalls per Post an die Uni Hamburg schicken. Bei einem Antrag aufgrund von Ortsbindung aufgrund von Kindererziehung benötigen Sie als Nachweis eine Geburtsurkunde sowie aktuelle Meldebescheinigungen für sich selbst und Ihr Kind - zum Nachweis der Ortsbindung reicht das aus. Ob wiederum die Ortsbindung ausreicht, um als Härtefall berücksichtigt zu werden, kann ich Ihnen vorab nicht sagen, da für Härtefälle nur ein bestimmtes Kontingent von Studienplätzen zur Verfügung steht und für den Fall, dass mehr Anträge eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, der Grad der Härte darüber entscheidet, welche Anträge vorrangig berücksichtigt werden. Hier werden gesundheitliche Gründe immer vor Ortsbildungsgründen berücksichtigt. Ob Ihr Antrag berücksichtigt werden kann, hängt also davon ab, wie viele andere Anträge mit welchen Gründen gestellt werden.

Sollte Ihr Antrag nicht berücksichtigt werden können, nehmen Sie am regulären Auswahlverfahren teil: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html Da die Auswahl der Bewerber/innen für die Bachelorstudiengänge der Uni Hamburg ausschließlich nach den Kriterien „Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung“ (i.d.R. des Abiturs) und „Wartezeit“ erfolgt, stehen Ihre Chancen für eine Zulassung mit einer Durchschnittsnote von 2,9 und 4 Wartesemestern eher nicht gut, da die NC-Werte für Erziehungs- und Bildungswissenschaft in den vergangenen Jahren immer zwischen 2,5 und 2,6 bzw. bei 10 Wartesemestern lagen, wie Sie der folgenden Tabelle entnehmen können: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf Ihr Härtefallantrag verbessert Ihre Chancen dahin gehend, dass Sie vorab in der besonderen Quote für Härtefälle eine Chance auf einen Studienplatz haben, hat aber keine weiteren Auswirkungen auf Ihre Chancen im regulären Auswahlverfahren.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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