Guten Tag,
ich möchte mich als ehemalige Studentin an der Uni HH nun als Promotionsstudentin einschreiben. Muss ich dafür zunächst die Zulassung von der rechtswissenschaftlichen Fakultät abwarten (die ich erst nach Abgabe eines Exposés bekomme) oder kann ich mich auf der Grundlage einer einfachen Betreuungszusage bereits einschreiben?
Vielen Dank und beste Grüße
ElisaW
Hallo ElisaW,
die Einschreibung als Promotionsstudierende ist erst mit der Zulassung zur Promotion an der Fakultät Rechtswissenschaft möglich. Eine einfache Betreuungszusage reicht nicht aus.
Informationen zur Zulassung und Einschreibung finden Sie auch auf der folgenden Seite: https://www.uni-hamburg.de/forschung/na ... otion.html
Die Einschreibung als Promotionsstudierende ist nicht an den Bewerbungsfristen gebunden. Sobald Sie die Zulassung von der Fakultät erhalten haben, wenden Sie sich zur Einschreibung an das Team Studierendenangelegenheiten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... otion.html
Mit besten Grüßen,
BK
die Einschreibung als Promotionsstudierende ist erst mit der Zulassung zur Promotion an der Fakultät Rechtswissenschaft möglich. Eine einfache Betreuungszusage reicht nicht aus.
Informationen zur Zulassung und Einschreibung finden Sie auch auf der folgenden Seite: https://www.uni-hamburg.de/forschung/na ... otion.html
Die Einschreibung als Promotionsstudierende ist nicht an den Bewerbungsfristen gebunden. Sobald Sie die Zulassung von der Fakultät erhalten haben, wenden Sie sich zur Einschreibung an das Team Studierendenangelegenheiten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... otion.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg