Sehr geehrte Damen und Herren,
zum kommenden Semester möchte ich mich für das Hauptstudium der Rechtswissenschaften bewerben. Nun habe ich festgestellt, dass meine Universität auf das Zwischenprüfungszeugnis nicht die jeweilige Note druckt, die ja aber für Sie für das Auswahlverfahren notwendig ist.
Stattdessen gibt es einen Notenspiegel vom Prüfungsamt, welcher die Zwischenprüfungsnote erhält. Die Gültigkeit des Notenspiegels ist nachprüfbar durch eine Verifikationsnummer, die auf der Website meiner jetzigen Universität eingegeben werden kann.
Meine Frage daher:
Ist es für die Bewerbung ausreichend, wenn ich das Zwischenprüfungszeugnis im Zusammenhang mit dem verifizierten Notenspiegel einreiche?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo SophieLo ,
so pauschal können wir Ihre Frage leider nicht beantworten. Bitte schicken Sie uns zur Überprüfung über das Kontaktformular den verifizierten Notenspiegel.
http://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit besten Grüßen,
BK
so pauschal können wir Ihre Frage leider nicht beantworten. Bitte schicken Sie uns zur Überprüfung über das Kontaktformular den verifizierten Notenspiegel.
http://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Ich habe Ihnen über das Kontaktformular mein Anliegen (mit Anhang geschildert).
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen