Liebes Forum-Team,
Ich weiß, dass das Thema Zweitstudium, NC und Bewerbung schon im Forum stattgefunden hat, aber ich bin für meinen konkreten Studiengang dann doch unsicher: Wenn ich mich für einen BA in Erziehungswissenschaften bewerbe, bewerbe ich mich dann mit der Note meines Abiturzeugnisses oder mit der des Diplomzeugnisses (Erststudium)?
Und ist das an Bedingungen geknüpft (Ort des Abschlusses, Nebenfächer, Semesterzahl)?
Mit vielen Grüßen und ganz vielem Dank,
Stefanie Schäfer
Liebe Frau Schäfer,
Wenn Sie bereits über ersten Studienabschluss verfügen, können Sie sich bei der Bewerbung für den Studiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft aussuchen, ob Sie sich mit Ihrer Abiturnote oder der Abschlussnote des Erststudiums bewerben möchten. Für die Bewerbung mit der Note des Erststudiums gibt es nur zwei Bedingungen: Das Erststudium muss an einer deutschen Hochschule absolviert worden sein und es muss eine Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern gehabt haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie bereits über ersten Studienabschluss verfügen, können Sie sich bei der Bewerbung für den Studiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft aussuchen, ob Sie sich mit Ihrer Abiturnote oder der Abschlussnote des Erststudiums bewerben möchten. Für die Bewerbung mit der Note des Erststudiums gibt es nur zwei Bedingungen: Das Erststudium muss an einer deutschen Hochschule absolviert worden sein und es muss eine Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern gehabt haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Liebe Frau Schelling,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe nur eine kurze Nachfrage: Es geht dann bei der Festlegung dieser Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern darum, dass das Studium sozusagen "echt" und nicht zu kurz war, oder? Unabhängig davon, ob man nur diese 6 Semester Regelstudienzeit gebraucht hat oder einige mehr?!
Ein tolles Wochenende und vielen Dank für den guten Service,
Stefanie Schäfer
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe nur eine kurze Nachfrage: Es geht dann bei der Festlegung dieser Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern darum, dass das Studium sozusagen "echt" und nicht zu kurz war, oder? Unabhängig davon, ob man nur diese 6 Semester Regelstudienzeit gebraucht hat oder einige mehr?!
Ein tolles Wochenende und vielen Dank für den guten Service,
Stefanie Schäfer
Liebe Frau Schäfer,
Es geht nur um die festgesetzte Regelstudienzeit für den Studiengang, anhand der der Umfang des Studiums geprüft wird. Wie lange Sie de facto für das Studium gebraucht haben, ist nicht relevant.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Es geht nur um die festgesetzte Regelstudienzeit für den Studiengang, anhand der der Umfang des Studiums geprüft wird. Wie lange Sie de facto für das Studium gebraucht haben, ist nicht relevant.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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