Bearbeitet Hochschulwechsel, Eingangsprüfung, etc.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere bereits im 4. Semester als beruflich qualifizierter ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Wirtschaftsingeneurwesen an einer Fernhochschule in Hamburg. Aus beruflichen Gründen würde ich gerne zum Wintersemester 2018 an die UHH wechseln.
Ist hier wieder der vollständige Bewerbungsprozess mit Eingangsprüfung notwendig? Werden Leistungen/Noten aus bereits bestandenen Klausuren anerkannt und würden diese einen Vorteil bei der Studienplatzvergabe (in diesem Fall Wirtschaftsingeneurwesen) erbringen?

Sollte der komplette Bewerbungsprozess durchgeführt werden müssen, muss eine Studienfachberatung besucht werden. Ist hiermit die Gruppenberatung „Studienorientierung für Berufstätige ohne Abitur“ gemeint? Falls nicht, können sie mir einen Kontakt nennen für weitere Informationen?

Vielen Dank im Voraus!

mit besten Grüßen

Björn Obermann
Re: Hochschulwechsel, Eingangsprüfung, etc.
Sehr geehrter Herr Obermann,

können Sie mit bitte mitteilen, an welcher Hochschule genau Sie derzeit studieren?
Das ist für die Möglichkeiten der Hochschulzugangsberechtigung wichtig.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Hochschulwechsel, Eingangsprüfung, etc.
Sehr geehrte Frau Schulzki,

vielen dank für Ihre zügige Antwort.
Aktuell studiere ich an der Hamburger Fernhochschule (HFH).

Mit besten Grüßen

Björn Obermann
Re: Hochschulwechsel, Eingangsprüfung, etc.
Hallo Herr Obermann,

Die Hamburger Fern-Hochschule ist eine gemeinnützige, durch die Freie und Hansestadt Hamburg staatlich anerkannte Hochschule in privater Trägerschaft. Der Studiengang heißt dort Wirtschaftsingenieurwesen mit dem Abschluss Bachelor of Engineering.
Der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc. wird an der Uni Hamburg nicht im höheren Fachsemester angeboten. Da die Abschlüsse an HFH und Uni Hamburg jedoch unterschiedlich sind und es sich damit nicht um den gleichen Studiengang handelt, können Sie sich wieder in das 1. Fachsemester bewerben. Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Modulbeschreibungen unter https://www.hwi.uni-hamburg.de/bachelor ... rlauf.html anschauen.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an das HWI richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten des HWI finden Sie unter https://www.hwi.uni-hamburg.de/kontakt.html. Bei Anfragen in den Fachbereichen empfiehlt es sich, bereits genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitzuschicken, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.


Nun zu der Frage der Hochschulzugangsberechtigung.
Aufnahmeprüfungen gelten nur für einen Studiengang an einer bestimmten Hochschule. Die Aufnahmeprüfung der HFH befreit Sie daher nicht von der Eingangsprüfung an der Uni Hamburg. Wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Vollzeit verfügen, können Sie sich noch bis zum 01.03. zur Eingangsprüfung anmelden. Dabei ist eine Studienfachberatung aus dem Fachbereich erforderlich. Die Teilnahme an der Gruppenberatung genügt für die Eingangsprüfung nicht. Ausführliche Informationen zur Eingangsprüfung finden Sie unter www.uni-hamburg.de/38

Aus Ihrer Anfrage geht leider nicht hervor, was Ihr höchster Schulabschluss ist. Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc. an der Uni Hamburg genügt die Fachhochschulreife. Es ist keine allgemeine Hochschulreife nötig. Bitte prüfen Sie daher, ob diese Option für Sie in Frage kommt.

Und Option 3 besteht nach §38 (5) HmbHG (dafür war die Art der derzeitigen Hochschule wichtig): "Wer an einer deutschen Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich studiert hat, kann in dem gleichen Studiengang oder einem Studiengang derselben Fachrichtung an einer Hamburger Hochschule weiterstudieren. Studierende des gleichen Studienganges erbringen den Nachweis durch eine gesonderte Bescheinigung ihrer Hochschule, dass die erforderlichen Leistungen der ersten 2 Pflichtsemester vollständig erbracht worden sind. Studierende eines verwandten Studienganges müssen zusätzlich eine Bescheinigung der Universität Hamburg einreichen, aus der hervorgeht, dass die Leistungen anerkannt werden und die Verwandtheit gegeben ist. Der Nachweis der bisherigen Leistungen muss eine Durchschnittsnote ausweisen. Bei Fortsetzung des Studiums im selben Studiengang erfolgt die Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Bei Bewerbung aus einem verwandten Studiengang ist auch eine Bewerbung in das 1. Fachsemester möglich." (s. Bewerbungsinformation https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf).
Sie müssten sich also zuerst von der HFH bestätigen lassen, dass Sie die Pflichtveranstaltungen der ersten 2 Semester erfolgreich abgeschlossen haben und sich dann vom Fachbereich HWI der Uni Hamburg bestätigen lassen, dass der Studiengang "Wirtschaftsingenieurwesen B.Eng." verwandt zu Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc ist und somit eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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