Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne meinen Nachweis über mein Grundstudium der Rechtswissenschaften für die Bewerbung in das Hauptstudium nachreichen. Nun stellt sich mir hierbei eine Frage: Verstehe ich den Punkt 2.2.2.1. "Nachweis für das Hauptstudium" der Bewerbungsinformationen für die Online-Bewerbung 2018 insofern richtig, als dass ich beim Nachreichen nochmals einen Ausdruck des elektrischen Online-Antrages beifügen muss?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo SophieLo,
wenn Sie die Bewerbernummer sowie den Studiengang gut sichtbar und lesbar auf die Kopie des Grundstudiumsnachweises schreiben, kann der erneute Ausdruck der Online-Bewerbung entfallen.
Der erneute Ausdruck soll vor allem der Zuordnung der Nachreichung zu Ihren anderen Bewerbungsunterlagen dienen. Es führt nicht zu einem Ausschluss Ihrer Bewerbung, wenn Sie den Ausdruck nicht erneut einreichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
wenn Sie die Bewerbernummer sowie den Studiengang gut sichtbar und lesbar auf die Kopie des Grundstudiumsnachweises schreiben, kann der erneute Ausdruck der Online-Bewerbung entfallen.
Der erneute Ausdruck soll vor allem der Zuordnung der Nachreichung zu Ihren anderen Bewerbungsunterlagen dienen. Es führt nicht zu einem Ausschluss Ihrer Bewerbung, wenn Sie den Ausdruck nicht erneut einreichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schulzki,
vielen Dank für Ihre aufschlussreiche Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Sophie
vielen Dank für Ihre aufschlussreiche Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Sophie