Hallo liebes Campuscenter-Team,
ich bin 7. Semester BA (Arbeit wird in ein paar Tagen abgegeben) bzw 1. Semester Master.
Ich habe mich wegen dem hohen Studienaufwand der letzten Semester ein wenig in mein Ersparnis gefressen. Ich würde gern das SoSe 2018 Arbeiten um finanziell wieder gesichert da zu stehen.
Ist eine Beurlaubung aus diesem Grund möglich? Ich konnte auf der Uniwebsite und weiteren Suche zu dem Thema leider keine verwertbaren Infos finden.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Hallo jcv,
leider stellt das Arbeit für den Lebensunterhalt keinen Grund für eine Beurlaubung dar.
Zudem ist auch bei einer Beurlaubung der Semesterbeitrag in voller Höhe zu zahlen, sodass es fraglich ist, ob die Beurlaubung Ihnen so viel helfen würde.
Sie können auch einfach weniger Veranstaltungen im SoSe 18 besuchen und nebenbei arbeiten. Das Bachelorstudium ist bis dahin ja bereits abgeschlossen (Frist für den Nachweis des Abschlusses: 31.03.2018), sodass diese Doppelbelastung wegfällt.
Wenn Sie dann neben dem Studium mindestens 15 Stunden arbeiten, können Sie ein Teilzeitstudium beantragen (Information s. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eitstudium).
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
leider stellt das Arbeit für den Lebensunterhalt keinen Grund für eine Beurlaubung dar.
Zudem ist auch bei einer Beurlaubung der Semesterbeitrag in voller Höhe zu zahlen, sodass es fraglich ist, ob die Beurlaubung Ihnen so viel helfen würde.
Sie können auch einfach weniger Veranstaltungen im SoSe 18 besuchen und nebenbei arbeiten. Das Bachelorstudium ist bis dahin ja bereits abgeschlossen (Frist für den Nachweis des Abschlusses: 31.03.2018), sodass diese Doppelbelastung wegfällt.
Wenn Sie dann neben dem Studium mindestens 15 Stunden arbeiten, können Sie ein Teilzeitstudium beantragen (Information s. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eitstudium).
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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