Ich habe eine Frage zu dem Studiengang Bachelor: Mensch Computer Interaktion.
Ich studiere momentan angewandte Informatik an der HAW Hamburg habe aber nur eine allgemeine Fachhochschulreife und eine Ausbildung in Mendieninformatik. Da dieser Studiengang "Mensch Computer Interaktion" auch an anderen Fachhochschulen angeboten wird (nur leider nicht in Hamburg), könnte ich mich für diesen Studiengang bewerben ?
MfG.
Max Köchling
Hallo Herr Köchling,
für den Studiengang Mensch-Computer-Interaktion ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Die Fachhochschulreife ist nicht ausreichend.
Nach §38 (5) HmbHG gilt: "Wer an einer deutschen Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich studiert hat, kann in dem gleichen Studiengang oder einem Studiengang derselben Fachrichtung an einer Hamburger Hochschule weiterstudieren. Studierende des gleichen Studienganges erbringen den Nachweis durch eine gesonderte Bescheinigung ihrer Hochschule, dass die erforderlichen Leistungen der ersten 2 Pflichtsemester vollständig erbracht worden sind. Studierende eines verwandten Studienganges müssen zusätzlich eine Bescheinigung der Universität Hamburg einreichen, aus der hervorgeht, dass die Leistungen anerkannt werden und die Verwandtheit gegeben ist. Der Nachweis der bisherigen Leistungen muss eine Durchschnittsnote ausweisen. Bei Fortsetzung des Studiums im selben Studiengang erfolgt die Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Bei Bewerbung aus einem verwandten Studiengang ist auch eine Bewerbung in das 1. Fachsemester möglich." (s. Bewerbungsinformation https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf).
Sie müssten sich also zuerst von der HAW bestätigen lassen, dass Sie die Pflichtveranstaltungen der ersten 2 Semester erfolgreich abgeschlossen haben und sich dann vom Fachbereich Informatik der Uni Hamburg bestätigen lassen, dass der Studiengang Angewandte Informatik verwandt zu Mensch-Computer-Interaktion ist und somit eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt.
Wenn Sie nach der Ausbildung zum Medieninformatiker mindestens 3 Jahre in Vollzeit in dem Beruf gearbeitet haben, können Sie sich zudem für die Eingangsprüfung für beruflich Qualifizierte anmelden und damit eine Hochschulzugangsberechtigung für Mensch-Computer-Interaktion erhalten.
Informationen zur Eingangsprüfung finden Sie unter www.uni-hamburg.de/38.
Die Bewerbungsfrist ist vom 01.02. bis 01.03. eines Jahres.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
für den Studiengang Mensch-Computer-Interaktion ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Die Fachhochschulreife ist nicht ausreichend.
Nach §38 (5) HmbHG gilt: "Wer an einer deutschen Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich studiert hat, kann in dem gleichen Studiengang oder einem Studiengang derselben Fachrichtung an einer Hamburger Hochschule weiterstudieren. Studierende des gleichen Studienganges erbringen den Nachweis durch eine gesonderte Bescheinigung ihrer Hochschule, dass die erforderlichen Leistungen der ersten 2 Pflichtsemester vollständig erbracht worden sind. Studierende eines verwandten Studienganges müssen zusätzlich eine Bescheinigung der Universität Hamburg einreichen, aus der hervorgeht, dass die Leistungen anerkannt werden und die Verwandtheit gegeben ist. Der Nachweis der bisherigen Leistungen muss eine Durchschnittsnote ausweisen. Bei Fortsetzung des Studiums im selben Studiengang erfolgt die Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Bei Bewerbung aus einem verwandten Studiengang ist auch eine Bewerbung in das 1. Fachsemester möglich." (s. Bewerbungsinformation https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf).
Sie müssten sich also zuerst von der HAW bestätigen lassen, dass Sie die Pflichtveranstaltungen der ersten 2 Semester erfolgreich abgeschlossen haben und sich dann vom Fachbereich Informatik der Uni Hamburg bestätigen lassen, dass der Studiengang Angewandte Informatik verwandt zu Mensch-Computer-Interaktion ist und somit eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt.
Wenn Sie nach der Ausbildung zum Medieninformatiker mindestens 3 Jahre in Vollzeit in dem Beruf gearbeitet haben, können Sie sich zudem für die Eingangsprüfung für beruflich Qualifizierte anmelden und damit eine Hochschulzugangsberechtigung für Mensch-Computer-Interaktion erhalten.
Informationen zur Eingangsprüfung finden Sie unter www.uni-hamburg.de/38.
Die Bewerbungsfrist ist vom 01.02. bis 01.03. eines Jahres.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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