Hallo,
Ich habe leider erfolgreich übersehen dass ich zur endgültigen Immatrikulation ja nicht nur den
Semesterbeitrag überweisen muss (was ich getan habe) sondern auch den Versicherungsnachweis
von der Krankenkasse anfordern und einreichen. Ich habe den Nachweis jetzt bekommen und würde den
auch so schnell wie möglich vorbei bringen, allerdings bin ich jetzt ein bisschen
besorgt weil ich nicht sicher bin ob das jetzt noch in diese
10-Tage-Nachreichfrist fällt. Ich hoffe das ist nicht ganz so schlimm...?
Danke im Vorraus für die Aufklärung (und hoffentlich Beruhigung)!
Hallo Halija,
Sie werden aufgrund der verspäteten Einreichung des Krankenversicherungsnachweis nicht Ihren Studienplatz verlieren. Denken Sie bitte daran, Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang bei der Nachreichung anzugeben.
Mit besten Grüßen,
BK
Sie werden aufgrund der verspäteten Einreichung des Krankenversicherungsnachweis nicht Ihren Studienplatz verlieren. Denken Sie bitte daran, Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang bei der Nachreichung anzugeben.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hinweis vom 24.01.2018:
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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