Bearbeitet Nachreichung der Exmatrikulationsbescheinigung
In meinen Unterlagen für die Immatrikulation in den Master wird angegeben, die Exmatrikulationsbescheinigung können bis zu zehn Tage nach Abgabe des Immatrikulationsantrages nachgereicht werden. Gilt für die Nachreichung der Exmatrikulationsbescheinigung dennoch die Ausschlussfrist vom 31.08.2016, sprich kann eine Nachreichung der Exmatrikulationsbescheinigung nicht mehr nach dem 31.08. geschehen?

Ich hoffe auf eine schnelle Antwort! Vielen Dank!
Re: Nachreichung der Exmatrikulationsbescheinigung
Hallo Lula,

Für die Nachreichung der Exmatrikulationsbescheinigung gilt die Ausschlussfrist (31.08.) nicht, d.h. die Bescheinigung kann auch später nachgereicht werden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Nachreichung der Exmatrikulationsbescheinigung
Liebe Frau Schelling,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Beste Grüße!
Re: Nachreichung der Exmatrikulationsbescheinigung
Hinweis vom 24.01.2018:

Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!

Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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