Liebes Campus-Center-Team,
ich habe mich für den Master beworben und auch eine Zusage erhalten, jedoch bin ich zurzeit bis Anfang September in Schweden, eine Freundin aus der Uni übernimmt deswegen meine Immatrikulation mit Vollmacht. Vor dem Urlaub habe ich ihr meine Unterlagen gegeben, dabei aber vergessen, die Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse beizulegen. Ich bin privat versichert, habe meiner Freundin aber nur die Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenkasse gegeben, nicht aber den Nachweis der privaten Versicherung, dass ich dort versichert bin.
Die private Versicherung wollte die Bescheinigung an meine Freundin schicken, hat sie aber jetzt an unsere Adresse geschickt, und unsere Post wird bis Urlaubsende gelagert und ist nicht zugänglich. Die Krankenkasse gibt an, den Nachweis aus Datenschutzgründen nicht ein zweites Mal versenden zu können.
In der Checkliste zur Immatrikulation steht zur Krankenversicherung, der Nachweis könne "nach Anreise nachgereicht werden", und auf der Campus-Center-Seite steht zum Nachweis: "Die Unterlagen zur Krankenversicherung können innerhalb von 10 Tagen nachgereicht werden, bitte gefährden Sie daher nicht die Einhaltung der Einschreibfrist. Zur korrekten Zuordnung benötigen wir bei einer Nachreichung unbedingt Ihre Bewerber-Nummer (s. Zulassungsbescheid) und Ihr Studienfach (das Studienfach bitte nicht vergessen!)."
Heißt das, wenn ich am 2. September nach Hause komme und am Montag die Post erhalte, dass ich den Nachweis über die Krankenversicherung dann bis zum 9. September (also 10 Tage nach Ende der Bewerbungsfrist) nachreichen kann? (Oder beziehen sich die 10 Tage auf den Tag des Eingangs der Bewerbungsunterlagen an der Uni?)
Oder muss der Nachweis vor dem 30. August nachgereicht werden?
Vielen Dank im Voraus,
viele Grüße,
Merle
Liebe Merle,
das wichtigste vorweg: Sie können den Nachweis der Krankenversicherung auch noch nach Ihrem Urlaub nachreichen, Ihre Immatrikulation an der Uni Hamburg ist dadurch nicht gefährdet.
Die 10 Tage Nachreichfrist bezieht sich auf die Immatrikulationsfrist. Wenn Sie einen Masterstudienplatz erhalten haben und sich bis zum 30.08. an der Uni Hamburg einschreiben können, beginnen anschließend die 10 Tage. Auch eine Nachreichung der Krankenversicherung über die 10 Tage hinaus, gefährdet nicht Ihre Immatrikulation an der Uni Hamburg. Sie können aber erst dann endgültig in den Masterstudiengang eingeschrieben werden, wenn der Nachweis der Krankenversicherung vorliegt.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
das wichtigste vorweg: Sie können den Nachweis der Krankenversicherung auch noch nach Ihrem Urlaub nachreichen, Ihre Immatrikulation an der Uni Hamburg ist dadurch nicht gefährdet.
Die 10 Tage Nachreichfrist bezieht sich auf die Immatrikulationsfrist. Wenn Sie einen Masterstudienplatz erhalten haben und sich bis zum 30.08. an der Uni Hamburg einschreiben können, beginnen anschließend die 10 Tage. Auch eine Nachreichung der Krankenversicherung über die 10 Tage hinaus, gefährdet nicht Ihre Immatrikulation an der Uni Hamburg. Sie können aber erst dann endgültig in den Masterstudiengang eingeschrieben werden, wenn der Nachweis der Krankenversicherung vorliegt.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hinweis vom 24.01.2018:
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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