Hallo,
ich würde für das höhere Fachsemster zugelassen und habe auch alles-bis auf die Exmatrikulationsbescheinigung -abgegeben. Diese kann ich ja 10 Tage danach nachreichen. Meine Frage ist ob ich diese auch später als die 10 Tage nachreichen kann,da ich noch eine Hausarbeit schreibe und auf meine Prüfungsergebnisse warte.
lg
Hallo Lily63,
Sie können die Bescheinigung auch später nachreichen, Ihre Immatrikulation ist dadurch nicht gefährdet. Bitte beachten Sie aber, dass Sie erst dann endgültige Semesterunterlagen erhalten, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung der Uni Hamburg vorliegt - wenn dies später als nach Ablauf der 10 Tage erfolgt, kann es sein, dass Sie die Unterlagen nicht rechtzeitig zu Semesterbeginn erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie können die Bescheinigung auch später nachreichen, Ihre Immatrikulation ist dadurch nicht gefährdet. Bitte beachten Sie aber, dass Sie erst dann endgültige Semesterunterlagen erhalten, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung der Uni Hamburg vorliegt - wenn dies später als nach Ablauf der 10 Tage erfolgt, kann es sein, dass Sie die Unterlagen nicht rechtzeitig zu Semesterbeginn erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hinweis vom 24.01.2018:
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
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