Ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit und werde deshalb nur noch bis zum 20.04.2015 studieren. Muss ich den gesamten Semesterbeitrag zahlen oder bekomme ich einen Teil davon wieder, wenn ich zum Zeitpunkt meiner Exmatrikulation mein Semesterticket zurückgebe?
Lieber Herr Schulte,
Die Möglichkeit gibt es. Bei Exmatrikulation können Sie sich die Kosten für Ihr Semesterticket gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung (Kopie) und Abgabe des Semestertickets (Original) durch die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lassen. Zuständig dafür ist die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg. Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.s-bahn-hamburg.de/s_hamburg/ ... elle.shtml
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Möglichkeit gibt es. Bei Exmatrikulation können Sie sich die Kosten für Ihr Semesterticket gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung (Kopie) und Abgabe des Semestertickets (Original) durch die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lassen. Zuständig dafür ist die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg. Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.s-bahn-hamburg.de/s_hamburg/ ... elle.shtml
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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