Bearbeitet Voraussetzung Masterstudiengang Sonderpädagogik
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere derzeit im dritten Semester B.A. Pädagogik an der Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz, mit den Schwerpunkten "Nicht- ausschließende Pädagogik - Inklusion" und "Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt Kinder, Jugendliche und Familien".
Im Anschuss an meinen Bachelor möchte ich gerne im Master Lehramt für Sonderpädagogik studieren. Ist dies mit meinem Bachelor of Arts möglich zu studieren? Und welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?
Da ich aus der direkten Umgebung Hamburgs komme, wäre ich ab der zweiten Februarwoche an einer persönlichen Studienberatung sehr interessiert. Welche Unterlagen benötigen Sie dafür von mir?

Mit freundlichen Grüßen
Lea Hagelstein
Re: Voraussetzung Masterstudiengang Sonderpädagogik
Hallo Frau Hagelstein,

ein Studium im Bereich Pädagogik/Erziehungswissenschaft erfüllt in der Regel nicht die Anforderungen eines Lehramtsmasters. Es fehlen die Unterrichtsfächer, die Fachdidaktik und die Schulpraktika, die Sie zwingend zur Immatrikulation nachweisen müssen.
Sie finden die genauen Zugangsvoraussetzungen für alle Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html
Wenn Sie von einer anderen Hochschule für den Master an die Uni Hamburg wechseln wollen, ist außerdem ein Nachweis über den Lehramtstyp Ihres Bachelorstudiums erforderlich. Sie finden ausführliche Informationen zu den Besonderheiten so eines Wechsel unter https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rgang.html.

Mit Ihrem jetzigen Bachelorstudium kämen für Sie eher die Master Erziehungs- und Bildungswissenschaften (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1272921745) oder Behindertenpädagogik (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1115055634) in Frage.
An der Universität Koblenz-Landau werden jedoch auch Lehramtsstudiengänge angeboten. Wenn Sie den Berufswunsch Lehrerin haben, sollten Sie über einen Wechsel in einen dieser Studiengänge nachdenken.
Sie könnten auch in den Bachelor Lehramt für Sonderpädagogik an der Uni Hamburg zum WiSe 18/19 wechseln. Dafür würden Sie sich ins 1. Fachsemester bewerben. Nach der Zulassung und Immatrikulation könnten Ihnen im Bereich Erziehungswissenschaften vermutlich einige Leistungen anerkannt werden.

Wenn Sie weitere Fragen haben, die Sie lieber persönlich klären wollen, können Sie die offenen Sprechzeiten der Studienberatung nutzen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html
In der Regel sind für die Beratung keine Unterlagen erforderlich.

Sie können Anschlussfragen auch hier posten oder uns über www.uni-hamburg.de/kontakt-cc kontaktieren, falls Sie personenbezogene Fragen haben.

Am 21. Februar findet zudem eine Gruppenberatung für Lehramtsstudiengänge im Bachelor an der Uni Hamburg statt, für die Sie sich anmelden können: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... atung.html

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Voraussetzung Masterstudiengang Sonderpädagogik
Hallo Frau Schulzki,

vielen Dank, dass Sie sich so schnell und auch so ausführlich gemeldet haben.

Wenn ich nun beispielsweise zum WiSe 2018/19 an die Universität Hamburg für Lehramt Sonderpädagogik wechseln wollen würde, wie würde dies genau ablaufen? Ich habe versucht dazu mehr herauszufinden, habe jedoch nicht spezifisches gefunden. Wenn ich im ersten Fachsemester anfange zu studieren, was würde mir anerkannt werden (Module wie z.B.: Psychologie, Soziologie, Grundlagen der Pädagogik, Anteile von meinen beiden Schwerpunkten und Praktika) und was würde mir das für Vorteile verschaffen? Wie wahrscheinlich ist es, dass der Wechsel wirklich klappt?

Ich würde zusätzlich die offenen Sprechzeiten ab Februar nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Lea Hagelstein
Re: Voraussetzung Masterstudiengang Sonderpädagogik
Hallo Frau Hagelstein,

Sie würden sich innerhalb der Bewerbungsphase (01.06.-15.07.) in den verwandten Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik bewerben. Mit einem deutschen Abitur reicht sind bei der Bewerbung keine Unterlagen einzureichen. Ausführliche Informationen zur Bewerbung an der Uni Hamburg finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung.html.
Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester kommt bei Ihnen nicht in Frage, da Sie dafür sowohl Leistungen im Bereich Erziehungswissenschaften als auch in einem Unterrichtsfach und einem Förderschwerpunkt anchweise müssten.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hramt.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen an den Fachbereich finden Sie unter https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral, jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“. Bei Anfragen in den Fachbereichen empfiehlt es sich, bereits genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitzuschicken, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.

Wie wahrscheinlich ein Wechsel klappt, hängt u.a. von dem Unterrichtsfach ab, das Sie wählen wollen.
Sie finden die NC-Werte der letzten Jahre unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf
Darin sind nur die Werte des Hauptverfahrens angegeben. Auch wenn Ihre Abiturnote nicht im Einserbereich liegt und Sie nicht so viele Wartesemester haben, ist eine Bewerbung dennoch empfehlenswert. Die in der Tabelle aufgeführten Werte stellen die Werte vor den Nachrückverfahren dar, d.h. im Nachrückverfahren ist es möglich, dass Sie auch mit einer schlechteren Note und weniger Wartezeit noch einen Studienplatz erhalten. Prognosen bezüglich bestimmter Noten lassen sich hier nicht abgeben, da die Werte nach den Nachrückverfahren von Verfahren zu Verfahren sehr schwanken. Zudem kommt es auch auf die Fächerkombination an, da Sie in jedem Teilfach zugelassen werden müssen. Statistikwerte nach den Nachrückverfahren sind daher nicht veröffentlicht, da sie keinerlei Orientierungswert haben.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten