Bearbeitet LLB in ein höheres FS Staatsexamen
Hallo,

Ich interessiere mich für einen Wechsel in ein höheres Fachsemester des Staatsexamenstudiengang in Jura.

Da ich bereits einen Abschluss (LL.B) der Universität Rostock, seit Dezember 2017 besitze, würde Ich gerne wissen, wie es sich in diesem Fall mit einem Wechsel, in ein höheres Fachsemester, verhält.
Ich würde gerne zum Wintersemester 2018 das Studium beginnen bzw. fortsetzen.

Wie läuft ein Wechsel in der Regel ab?
(Bei einigen Universitäten muss man sich zunächst ganz klassisch über ein Bewerbungsverfahren bewerben, andere hingegen erwarten zuerst entsprechende Anträge auf Leistungseinstufung)

Wie ist die Frist für eine Aufnahme des Studiums für das Wintersemester 2018?

Mit freundlichen Grüßen
Re: LLB in ein höheres FS Staatsexamen
Sie müssen sich für den Studiengang Rechtswissenschaft als Studienanfänger/in (1. Fachsemester) innerhalb der Bewerbungsfrist (1.6.-15.7.) an der Universität Hamburg online bewerben und sollten nach erfolgreicher Immatrikulation zur Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Bachelor-Abschluss bei der/dem Referentin/en des Prüfungsamtes der juristischen Fakultät hier in Hamburg persönlich unter Vorlage Ihrer Leistungsübersicht nebst Modulbeschreibungen vorsprechen:
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... gsamt.html

Eine Anerkennung Ihrer Leistungsnachweise für das rechtswissenschaftliche Grundstudium erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:

https://www.jura.uni-hamburg.de/media/s ... tudium.pdf

Mit einer Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen kann bei einem Wechsel ins 2. Fachsemester eine Höherstufung um ein oder zwei Semester verbunden sein. Dies obliegt aber immer einer Einzelfallentscheidung. Bitte wenden Sie sich wegen weiterer inhaltlicher Fragen zum Studiengang Rechtswissenschaft gern direkt an die/den Referentin/en der Juristischen Fakultät. Dies gilt auch für eine Vorabprognose, wenn Sie wissen wollen, wie viele Studien- und Prüfungsleistungen in Ihrem Fall anerkannt werden können.


Mit freundlichem Gruß
Charlotte Themar
- Studienfachberatung Rechtswissenschaft -
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