Bearbeitet Im Master Bachelor-Noten nachreichen
Hallo liebes Beratungsteam,

Ich habe mich für den Master beworben und muss noch einige wenige Module und somit auch das Bachelorzeugnis nachreichen.

Dabei Frage ich mich was im schlimmsten Fall passieren würde:
Wenn durch irgendwelche Gründe es nicht möglich ist, dass Zeugnis ausstellen zu lassen und rechtzeitig einzureichen?
Verliert man dann den Bachelorabschluss und wird exmatrikuliert, oder rutscht man dann vom vorläufigen Master zurück in den Bachelor und hat die Chance diesen zu beenden?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!
Re: Im Master Bachelor-Noten nachreichen
Liebe Annika,

entscheidend ist, dass Sie bis zum 31.03. Ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben und keine Prüfungsleistungen mehr offen sind.

Sollten Sie Ihr Bachelorstudium an einer anderen Hochschule bis zum 31.03. rechtzeitig abgeschlossen haben und nur noch das Abschlusszeugnis als Nachweis fehlt, können Sie auch ersatzweise eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss Ihrer vorherigen Hochschule einreichen. Diese muss das Datum der letzten Prüfungsleistung enthalten und den tatsächlichen Abschluss des Bachelorstudiums bestätigen - Formulierungen wie "wird ... voraussichtlich beenden" sind nicht ausreichend.

Sollten Sie Ihr Bachelorstudium an der Uni Hamburg bis zum 31.03. rechtzeitig abgeschlossen haben und nur noch das Abschlusszeugnis als Nachweis fehlt, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Studienbüro auf, da dieses die Daten entsprechend zum Team Bewerbung und Zulassung elektronisch übermittelt.

Sollten Sie Ihr Bachelorstudium nicht rechtzeitig bis zum 31.03. abgeschlossen haben, also noch Prüfungsleistungen offen sind, würden Sie voraussichtlich Ihren Masterstudienplatz verlieren und müssten sich erneut für das Masterstudium im nächsten Zulassungsverfahren an der Uni Hamburg bewerben.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Im Master Bachelor-Noten nachreichen
Liebe Annika,

noch eine kleine Ergänzung:

Wenn sie Ihr Bachelorstudium nicht rechtzeitig bis zum 31.03. abschließen, also noch Prüfungsleistungen offen sind, würden Sie zwar voraussichtlich Ihren Masterstudienplatz verlieren. Aber Sie verlieren dadurch nicht die Möglichkeit Ihr Bachelorstudium abzuschließen und können sich nach Abschluss des Bachelorstudiums, erneut für einen Masterstudienplatz an der Uni Hamburg bewerben.

Wenn Sie Ihr Bachelorstudium an der Uni Hamburg absolvieren, würden Sie in dem Fall wieder in das Bachelorstudium umgeschrieben und müssten sich nur erneut zum Sommersemester durch Zahlung des Semesterbeitrags zurückmelden. Wenn Sie Ihr Bachelorstudium an einer anderen Hochschule absolvieren, kären Sie bitte mit der Hochschule, was Sie tun müssen, um Ihr Bachelorstudium dann abzuschließen.


Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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