Liebes Forum-Team,
meine Frage bezieht sich auf das Nachweisen von Deutschkenntnissen. Da auf der Seite "Zugangsvoraussetzungen" steht dass "alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Erststudium nicht an einer deutschsprachigen Hochschule abgeschlossen haben, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen" müssen, wollte ich mich über die genauen Bedingungen informieren, die sehr auf meine eigene Situation zutreffen.
Ich bin Deutsche Staatsbürgerin und habe in Deutschland ein Gymnasium bis einschließlich der neunten Klasse besucht. Durch einen Umzug in das Ausland habe ich jedoch ein International Baccalaureate Diploma (auf Englisch) als Schulabschluss. Nun studiere ich in Schottland, und werde voraussichtlich meinen Bachelor in Politik und Internationale Beziehungen diesen Mai abschließen. Daher die Frage, ob ich trotz meiner Zeit an einer deutschen Schule einen Nachweis meiner Deutschkenntnisse erbringen muss? Im Falle dass dies notwendig ist, wollte ich fragen, ob solch ein Nachweiß auch von meiner Universität (University of Aberdeen) erbracht werde kann?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Anina Schuh
Liebe Frau Schuh,
ob Ihre 9 Jahre Schulbesuch an einem deutschen Gymnasium als Sprachnachweis ausreichen ist, muss individuell geprüft werden. Daher nutzen Sie bitte für Ihre Anfrage das Kontaktformular: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html, damit das zuständige Team dies prüfen kann.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
ob Ihre 9 Jahre Schulbesuch an einem deutschen Gymnasium als Sprachnachweis ausreichen ist, muss individuell geprüft werden. Daher nutzen Sie bitte für Ihre Anfrage das Kontaktformular: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html, damit das zuständige Team dies prüfen kann.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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