Hallo liebes Service-Team,
ich schreibe aktuell meine Bachelorarbeit im Hauptfach 'Deutsche Sprache und Literatur' und habe außer meinem Abschlussmodul bereits alle weiteren Module im Hauptfach und Nebenfach, sowie den Optionalbereich abgeschlossen. Sobald ich meine Arbeit eingereicht und meine mündliche Prüfung bestanden habe, habe ich das Bachelorstudium also abgeschlossen.
Da ich im Sommer noch weiter eingeschrieben sein will und aus Interesse weitere Vorlesungen besuchen, sowie studentische Jobs ausüben möchte, bräuchte ich einmal Auskunft über das Exmatrikulationsverfahren zum Abschluss des Studiums. Werde ich bei Eintragung der letzten Noten automatisch exmatrikuliert? Erfolgt eine automatisierte Exmatrikulation bei Beantragung des Bachelorzeugnisses? Oder kann ich 'gefahrfrei' noch diesen Sommer weiterstudieren, wenn ich den Semesterbeitrag zahle und dann selber meine Exmatrikulation einreichen?
Je nachdem, wie da die Dinge stehen, würde ich nun noch in diesem Semester meine mündliche Prüfung absolvieren. Oder muss ich die in den Geisteswissenschaften neue Verlängerung des Abschlussmoduls auf zwei Semester in Anspruch nehmen, meine mündliche Prüfung also erst im kommenden SoSe nachreichen, um ganz offiziell diesen Sommer weiterstudieren zu können?
Verbindlichsten Dank für die Auskunft,
Hallo FreddyBahr,
wenn Sie die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie automatisch am Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten. Das bedeutet, wenn Sie sich zum Sommersemester durch die Überweisung des Semesterbeitrags zurückmelden, bleiben Sie bis zum 30. September immatrikuliert, auch wenn Sie Ihr Zeugnis bereits im Mai erhalten. Sollten Sie Ihr Zeugnis jedoch schon im März erhalten, werden Sie zum 31. März exmatrikuliert.
Krankenkassen definieren das Ende eines Studiums mitunter anders als die Universität Hamburg. Deshalb sollten Sie sich wegen Ihrer Krankenversicherung auf jeden Fall bei Ihrer Krankenkasse informieren.
Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie automatisch am Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten. Das bedeutet, wenn Sie sich zum Sommersemester durch die Überweisung des Semesterbeitrags zurückmelden, bleiben Sie bis zum 30. September immatrikuliert, auch wenn Sie Ihr Zeugnis bereits im Mai erhalten. Sollten Sie Ihr Zeugnis jedoch schon im März erhalten, werden Sie zum 31. März exmatrikuliert.
Krankenkassen definieren das Ende eines Studiums mitunter anders als die Universität Hamburg. Deshalb sollten Sie sich wegen Ihrer Krankenversicherung auf jeden Fall bei Ihrer Krankenkasse informieren.
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Mit besten Grüßen,
BK
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