Guten Tag,
Ich habe einen Ablehnungsbescheid fürs Sommersemester 18 in Sozialökonomie bekommen, aber bin auf Listenplatz 282 und 0 Bewerber sind vor mir, wenn es zu einem Nachrückverfahren kommt. Also werde ich sofort zugelassen, wenn es zu einem Nachrückverfahren kommen würde. Meine Frage ist, wie oft solch ein Verfahren statt gefunden hat die letzten Jahre im sommer und wintersemester, wodurch ich mir meine Chancen errechnen kann. Der Studiengang hat eine Kapazität von ca. 300 und ich bin auf Listenplatz 282
Hallo frageboy13,
wie viele Nachrückverfahren in den einzelnen Studiengängen in den vergangenen Verfahren stattgefunden haben, wird statistisch nicht erfasst. Auch wenn es solche Zahlen gäbe, wären diese kein Hilfskriterium bei der Einschätzung der persönlichen Zulassungschance. Wie mein Kollege Ihnen bereits in einem vorigen Beitrag geschrieben hatte, hängt es u.a. vom Bewerberverhalten ab, ob ein Nachrückverfahren eingeleitet wird oder nicht, und dieses ist nicht vorhersehbar. Annahmeschluss im Hauptverfahren für das SS 2018 ist der 21. Februar. Sie müssen sich also weiterhin gedulden und regelmäßig Ihr Postfach kontrollieren. Die Immatrikulationsfrist im Nachrückverfahren beträgt nur 7 Tage.
Mit besten Grüßen,
BK
wie viele Nachrückverfahren in den einzelnen Studiengängen in den vergangenen Verfahren stattgefunden haben, wird statistisch nicht erfasst. Auch wenn es solche Zahlen gäbe, wären diese kein Hilfskriterium bei der Einschätzung der persönlichen Zulassungschance. Wie mein Kollege Ihnen bereits in einem vorigen Beitrag geschrieben hatte, hängt es u.a. vom Bewerberverhalten ab, ob ein Nachrückverfahren eingeleitet wird oder nicht, und dieses ist nicht vorhersehbar. Annahmeschluss im Hauptverfahren für das SS 2018 ist der 21. Februar. Sie müssen sich also weiterhin gedulden und regelmäßig Ihr Postfach kontrollieren. Die Immatrikulationsfrist im Nachrückverfahren beträgt nur 7 Tage.
Mit besten Grüßen,
BK
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