Hallo,
ich bin etwas verwirrt wegen der Beantragung des Teilzeitstudiums. Ich habe mir alles dazu durchgelesen, weiß aber nicht, ob ich es korrekt verstehe.
Ich fange zum SoSe '18 mit dem Studium im 1. Semester an. Da ich ein Kind unter 10 habe und 20h/Woche arbeite ist mir ein Vollzeitstudium nicht möglich.
Ich habe die notwendigen Unterlagen zur Immatrikulation eingesandt und erst nach Bestätigung der Immatrikulation und Änderung meines Stine-Accounts den Antrag für ein Teilzeitstudium online bei stine gestellt. Heute habe ich die notwendigen Unterlagen (unterschriebener Antrag, Geburtsurkunde des Kindes, Meldebestätigung in Kopie) mit unterschriebenen Antrag per Post abgeschickt.
Liege ich jetzt noch in der fristgerechten Beantragung für ein TZ-Studium zum SoSe '18? Und wann darf ich den Semesterbeitrag überweisen? Ich würde es gerne sofort überweisen, aber die Worte: 'Wenn Sie einen Antrag auf Teilzeitstatus [...] stellen wollen, muss dies bis zum Rückmeldeschluss, spätestens jedoch 14 Tage vor Überweisung des Semesterbeitrages, [...] beantragt werden.' verwirrt mich immens.
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Vorraus.
HaSaGo
Hallo HaSaGo,
Die Frist von 14 Tagen soll sicher stellen, dass im Falle eines Teilzeitstudiums Ihre Semesterunterlagen auch auf ein Teilzeitstudium ausgestellt werden. Bei früherer Zahlung ist dies nicht sicher gestellt, weil sich dann die Berücksichtigung des Antrags und die Erstellung der Semesterunterlagen überschneiden können. Dies gilt aber nur, wenn Sie den Beitrag für die Rückmeldung zahlen - wenn Sie sich gerade erst einschreiben, erhalten Sie zunächst vorläufige Semesterunterlagen, daher müssen Sie diese Frist nicht einhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Frist von 14 Tagen soll sicher stellen, dass im Falle eines Teilzeitstudiums Ihre Semesterunterlagen auch auf ein Teilzeitstudium ausgestellt werden. Bei früherer Zahlung ist dies nicht sicher gestellt, weil sich dann die Berücksichtigung des Antrags und die Erstellung der Semesterunterlagen überschneiden können. Dies gilt aber nur, wenn Sie den Beitrag für die Rückmeldung zahlen - wenn Sie sich gerade erst einschreiben, erhalten Sie zunächst vorläufige Semesterunterlagen, daher müssen Sie diese Frist nicht einhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg