Bearbeitet 28 std Arbeit & Vollzeitstudium
Hallo zusammen,

ich arbeite in einem 20 Std. Werkstudentenjob. Nun habe ich die Möglichkeit, als studentische Hilfskraft an der Universität in einem Projekt mit zuarbeiten und sogar meine Masterarbeit dort zu schreiben.
Das wären ca. 8 Std. die Woche.
Da ich mir mit dem Werkstudentenjob aber mein Studium finanziere, kann ich dort nicht die Stunden reduzieren.
Die würden mich aber auch voll sozialversicherungspflichtig in Teilzeit einstellen. Ginge das von der Universität aus, dass man mehr als 20 Std. arbeitet und trotzdem Vollzeit studiert?
Ich habe nur noch 2 Kurse im folgenden Semester und habe daher genug Kapazitäten.

Vielen Dank für eure Antwort.

LG,
Yasmin
Re: 28 std Arbeit & Vollzeitstudium
Liebe Yasmin,

eine Höchstgrenze für die Arbeitszeit gibt es nicht. Sofern die Arbeitszeit mehr als 20 Stunden/Woche beträgt, liegt die Verantwortung für die daraus ergebende studienorganisatorische Probleme allein bei den Studierenden. In jedem Fall aber sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse und ggf. weiteren Institutionen wie Ihrer Rentenversicherung etc. die sozialversicherungsrechtlichen Implikationen Ihrer Beschäftigung im Vorwege abklären, da Sie aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ab einer bestimmten Höhe der Arbeitszeit, unabhängig von Ihrer Immatrikulation, nicht mehr als Studierende gelten.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: 28 std Arbeit & Vollzeitstudium
Vielen Dank für die Antwort! Das heißt von universitärer Seite gäbe es keine Probleme und man wird nicht exmatrikuliert? Die Zahlung der SV würde ganz normal als Arbeitnehmerin bezahlt werden ebenso die Krankenkasse. Ist die Kombination generell möglich? Meine Studienkoordinatorin sieht keine Probleme diesbezüglich.

Liebe Grüße, Yasmin
Re: 28 std Arbeit & Vollzeitstudium
Liebe Yasmin,

eine Exmatrikulation müssen Sie nicht befürchten. Wenn Sie sich über die Zahlung des Semesterbeitrags zum Studium zurückmelden, bleiben Sie weiterhin als Studierende immatrikuliert. Sie sollten aber auf jeden Fall Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen und Ihren Versicherungsstatus klären.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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