Hallo,
ich habe im SoSe17 meinen Studiengang "Deutsche Sprache und Literatur" an der Uni HH abgeschlossen. Ich wurde bereits davor für das WiSe 17/18 zum Master Deutschsprachige Literaturen zugelassen, aufgrund meiner gleitenden Gesamtnote und des Transcript of records.
Muss ich mein BA-Zeugnis nochmal in beglaubigter Kopie nun bis zum 31.03. noch nachreichen? Ich habe den BA ja an derselben Uni gemacht, werden dann die Daten vielleicht automatisch übermittelt?
Liebe Hannah.K,
da Sie Ihren Bachelorabschluss an der Uni Hamburg erworben haben, werden die Zeugnisdaten von der Fakultät übermittelt und Sie brauchen keine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses einreichen. Wenn Sie vollständig in dem Masterstudiengang immatrikuliert sind, stehen Ihnen auch die Online-Semesterunterlagen (siehe STiNE-Account), die auf den Masterstudiengang ausgestellt sind, zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
BK
da Sie Ihren Bachelorabschluss an der Uni Hamburg erworben haben, werden die Zeugnisdaten von der Fakultät übermittelt und Sie brauchen keine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses einreichen. Wenn Sie vollständig in dem Masterstudiengang immatrikuliert sind, stehen Ihnen auch die Online-Semesterunterlagen (siehe STiNE-Account), die auf den Masterstudiengang ausgestellt sind, zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
BK
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