Guten Morgen,
ich bin als Promotionsstudent eingeschrieben, arbeite jedoch
seit diesem Jahr in Berlin. Daher benötige ich das Semesterticket
Hamburg nicht und frage daher, ob es möglich ist, den Semesterbeitrag
entsprechend zu kürzen. Arbeits- und Mietvertrag können gerne
vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
A
Hallo Andreas,
der Semesterbeitrag kann nicht gekürzt werden. Dieser ist in voller Höhe zu zahlen.
Sie können aber VOR Semesterstart beim Studierendenwerk einen Antrag auf Rückerstattung aus dem Härtefond beantragen, um den Anteil des HVV-Tickets zurückzuerhalten.
Abwesenheit vom Studienort ist ein möglicher Grund dafür. Sie finden in den entsprechenden Antrag unter: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... 017_01.pdf
Arbeits- und Mietvertrag können Sie als Nachweise beifügen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
der Semesterbeitrag kann nicht gekürzt werden. Dieser ist in voller Höhe zu zahlen.
Sie können aber VOR Semesterstart beim Studierendenwerk einen Antrag auf Rückerstattung aus dem Härtefond beantragen, um den Anteil des HVV-Tickets zurückzuerhalten.
Abwesenheit vom Studienort ist ein möglicher Grund dafür. Sie finden in den entsprechenden Antrag unter: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... 017_01.pdf
Arbeits- und Mietvertrag können Sie als Nachweise beifügen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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