Hallo
Ich habe ein abgeschlossenes Studium der Sozialwissenschaften (Diplom) aus dem Jahr 2010 an der Universität Hannover. Danach habe ich ab dem Jahr 2011 in Helsinki an der Deutschen Schule Helsinki als Schulassistent und Nachmittagsbetreuer gearbeitet. Ich würde nun gerne ab dem Wintersemester 2018/19 in Hamburg Grundschullehramt studieren und wollte fragen, ob ich und wie viele Wartesemester ich durch meine Arbeit an der Deutschen Schule auf meinem Wartesemester-Konto anrechnen lassen kann und ob ich mir durch mein Studium schon einige Kurse (z.B. Soziologie) anrechnen lassen kann?
Vielen Dank für die Mühe.
mfG
Sönke Kröger
Lieber Herr Kröger,
Wartezeit sammeln Sie automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, Sie dürfen allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein (siehe Hinweis unten), da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Darüber hinaus ist es für die Wartezeit nicht relevant, was Sie tun. Sofern Ihr Studium an der Uni Hannover also Ihre einzige Studienzeit nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung war, errechnet sich Ihre Wartezeit aus der Zeit ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Zeit, die Sie an der Uni Hannover eingeschrieben waren.
Interessant für Sie zu wissen könnte auch sein, dass Sie sich, wenn Sie bereits einen Diplomabschluss haben, auch mit der Abschlussnote Ihres Studiums anstatt mit der Note Ihres Abiturs bewerben können. Wenn erstere Note besser ist, könnte das ein Vorteil sein.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... ufe-i.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html Vorteilhaft hinsichtlich der Anrechnung könnte es sein, wenn Sie das Unterrichtsfach Sozialwissenschaften wählen. Hierzu ist, wenn Sie an eine Grundschule gehen möchten, aber zu beachten, dass dies Fach kein genuines Grundschulfach ist.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wartezeit sammeln Sie automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, Sie dürfen allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein (siehe Hinweis unten), da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Darüber hinaus ist es für die Wartezeit nicht relevant, was Sie tun. Sofern Ihr Studium an der Uni Hannover also Ihre einzige Studienzeit nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung war, errechnet sich Ihre Wartezeit aus der Zeit ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Zeit, die Sie an der Uni Hannover eingeschrieben waren.
Interessant für Sie zu wissen könnte auch sein, dass Sie sich, wenn Sie bereits einen Diplomabschluss haben, auch mit der Abschlussnote Ihres Studiums anstatt mit der Note Ihres Abiturs bewerben können. Wenn erstere Note besser ist, könnte das ein Vorteil sein.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... ufe-i.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html Vorteilhaft hinsichtlich der Anrechnung könnte es sein, wenn Sie das Unterrichtsfach Sozialwissenschaften wählen. Hierzu ist, wenn Sie an eine Grundschule gehen möchten, aber zu beachten, dass dies Fach kein genuines Grundschulfach ist.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
- einer deutschen staatlichen Hochschule,
- einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule