Hallo,
Ich habe zum WiSe 17/18 die vorläufige Zulassung für den Master Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien erhalten, da ich in meinem Bachelorstudiengang Sozialökonomie nur noch eine Prüfungsleistung offen hatte.
Diese Prüfungsleistung habe ich Anfang März 2018 bestanden.
Meine Frage wäre nun: Was muss ich tun um endgültig zum Masterstudiengang zugelassen zu werden?
Mir wurde gesagt, das ich mein Abschlusszeugnis nicht einreichen müsste, da beide Studiengänge an der gleichen Universität sind und die Daten automatisch übermittelt werden. Stimmt das oder muss ich im Campus Center mein Abschlusszeugnis nachreichen?
Danke
Liebe Biene23,
für Absolventinnen und Absolventen der Universität Hamburg, übermittelt die Fakultät die Zeugnisdaten des Bachelorabschlusses. Sie brauchen also keinen Nachweis Ihres Bachelorabschlusses einreichen. Allerdings könnte es im Rahmen Ihrer Umschreibung in Hinblick der Erstellung Ihrer Semesterunterlagen vorteilhaft sein, wenn Sie eine einfache Kopie Ihres Abschlusszeugnisses beim Team Bewerbung und Zulassung vorab einreichen, da die Übermittlung der Zeugnisdaten manchmal etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
für Absolventinnen und Absolventen der Universität Hamburg, übermittelt die Fakultät die Zeugnisdaten des Bachelorabschlusses. Sie brauchen also keinen Nachweis Ihres Bachelorabschlusses einreichen. Allerdings könnte es im Rahmen Ihrer Umschreibung in Hinblick der Erstellung Ihrer Semesterunterlagen vorteilhaft sein, wenn Sie eine einfache Kopie Ihres Abschlusszeugnisses beim Team Bewerbung und Zulassung vorab einreichen, da die Übermittlung der Zeugnisdaten manchmal etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg