Guten Tag,
ich habe heute meine Zulassung für das SoSe18 durch das Nachrückverfahren bekommen. Ich werde die benötigten Dokumente fristgerecht vor dem 16.03.18 bei Ihnen einreichen. Nur stellt sich die Frage, ob ich Studieren kann, obwohl ich noch nicht den Semesterbeitrag bezahlt habe, da ich erst 3-4 Wochen nach Immatrikulation die entsprechenden Unterlagen per Post kriege und da ich nachgerückt bin, die Unterlagen somit erst sehr spät bekommen werde, sprich das Semester hat schon angefangen. Gibt es da Ausnahmen für Nachrückler ? Und ich habe auch nicht in der checkliste gesehen, dass man eine Kopie seines Personalausweises zusammen mit dem Antrag losschicken muss. Aber ich gehe davon aus, dass ein Perso ein sehr wichtiges Dokument ist und auch bei Ihnen eingereich werden muss stimmts ?
Lieber frageboy13,
wichtig ist, dass Sie Ihre Unterlagen zur Immatrikulation fristgerecht einreichen. Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen für die Bachelorstudiengänge finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html. Das Einreichen einer Kopie Ihres Personalausweises ist nicht notwendig.
Wenn Sie sich an der Uni Hamburg immatrikuliert haben, erhalten Sie zunächst vorläufige Semesterunterlagen per Post. Zeitgleich mit dem postalischen Versand der vorläufigen Semesterunterlagen, wird Ihnen online der Zahlträger für die erste Zahlung des Semesterbeitrages unter STiNE (Menüpunkt „Meine Dokumente“) zur Verfügung gestellt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930233. Sie können (und sollten) Ihr Studium zum Sommersemester regulär bereits auch dann aufnehmen, wenn Sie den Semesterbeitrag noch nicht überwiesen haben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wichtig ist, dass Sie Ihre Unterlagen zur Immatrikulation fristgerecht einreichen. Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen für die Bachelorstudiengänge finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html. Das Einreichen einer Kopie Ihres Personalausweises ist nicht notwendig.
Wenn Sie sich an der Uni Hamburg immatrikuliert haben, erhalten Sie zunächst vorläufige Semesterunterlagen per Post. Zeitgleich mit dem postalischen Versand der vorläufigen Semesterunterlagen, wird Ihnen online der Zahlträger für die erste Zahlung des Semesterbeitrages unter STiNE (Menüpunkt „Meine Dokumente“) zur Verfügung gestellt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930233. Sie können (und sollten) Ihr Studium zum Sommersemester regulär bereits auch dann aufnehmen, wenn Sie den Semesterbeitrag noch nicht überwiesen haben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Da ich ein Erstsemestler bin habe ich noch keine Matrikelnummer, also kann ich doch erst bezahlen, wenn ich meine vorläufigen Semesterunterlagen habe oder ? Ich muss ja die Matrikelnummer im Verwendungszweck der Überweisung eingeben, damit Sie wissen, dass ich überwiesen habe
Lieber frageboy13,
danke für den Hinweis, da hatte sich in meiner Antwort ein Fehler eingeschlichen. Ich habe meine Antwort dementsprechend korrigiert.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
danke für den Hinweis, da hatte sich in meiner Antwort ein Fehler eingeschlichen. Ich habe meine Antwort dementsprechend korrigiert.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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