Bearbeitet Rückmeldung nach Disputation?
Liebes Campus Forum Team,

kann man sich eigentlich auch nach der Disputation zum kommenden Semester noch einmal rückmelden, wenn man die Pflichtexemplare zur Veröffentlichung noch nicht abgegeben und damit auch die Promotionsurkunde noch nicht erhalten hat?

Vielen Dank schonmal & viele Grüße
Re: Rückmeldung nach Disputation?
Liebe alwina,

Sie werden erst nach der Ausgabe der Promotionsurkunde automatisch zum Semesterende exmatrikuliert. Sie können sich in Ihrem Fall zwar bereits selbst exmatrikulieren, aber müssen es nicht. Wenn Sie sich für das kommende Sommersemester erneut zurückmelden möchten, spricht nichts dagegen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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