Ist es möglich von der Zahlung der Gebühren für das Semesterticket im SS18 befreit zuwerden? Da ich mich aktuell im letzten Master Semester befinde und keine Veranstalungen an der Uni Hamburg mehr besuchen muss, sondern ausschließlich an der Masterarbeit arbeite, wohne ich nicht mehr in Hamburg und würde mich daher gern von den Gebühren befreien lassen.
Vielen Dank!
Hallo C.Mayr,
wenn Sie das HVV-Ticket nicht nutzen können, weil Sie sich nicht in Hamburg aufhalten, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung des Beitragsanteils für das Semesterticket stellen. Richten Sie diesen Antrag direkt an das Studierendenwerk Hamburg unter http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... sterticket
Informationen zur Erstattung sowie zu den Nachweisen, finden Sie im folgenden Dokument (Antrag):
http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... WS0910.pdf
Beachten Sie bitte, dass der Antrag bis spätestens 31. März beim Studierendenwerk Hamburg eingegangen sein muss.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie das HVV-Ticket nicht nutzen können, weil Sie sich nicht in Hamburg aufhalten, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung des Beitragsanteils für das Semesterticket stellen. Richten Sie diesen Antrag direkt an das Studierendenwerk Hamburg unter http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... sterticket
Informationen zur Erstattung sowie zu den Nachweisen, finden Sie im folgenden Dokument (Antrag):
http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... WS0910.pdf
Beachten Sie bitte, dass der Antrag bis spätestens 31. März beim Studierendenwerk Hamburg eingegangen sein muss.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ist es denn ausreichend die nötigen Dokumente zu scannen und per Mail an semesterticket@studierendenwerk-hamburg.de zu schicken? Das ist mir leider auf der Infowebseite nicht ganz klar geworden.
Danke!
Mit freundlichen Grüßen,
C.Mayr
Ist es denn ausreichend die nötigen Dokumente zu scannen und per Mail an semesterticket@studierendenwerk-hamburg.de zu schicken? Das ist mir leider auf der Infowebseite nicht ganz klar geworden.
Danke!
Mit freundlichen Grüßen,
C.Mayr
Hallo C.Mayr,
nein, davon ich gehe nicht aus, zumal Sie das Original-Semesterticket (sofern Sie dieses bereits haben) mit Ihrem Antrag und den Nachweis einreichen müssen. Solange das Semesterticket dem Studierendenwerk nicht vorliegt, erfolgt auch keine Erstattung.
Detaillierte Informationen zum Verfahren finden Sie direkt im Antrag:
http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... WS0910.pdf
Mit besten Grüßen,
BK
nein, davon ich gehe nicht aus, zumal Sie das Original-Semesterticket (sofern Sie dieses bereits haben) mit Ihrem Antrag und den Nachweis einreichen müssen. Solange das Semesterticket dem Studierendenwerk nicht vorliegt, erfolgt auch keine Erstattung.
Detaillierte Informationen zum Verfahren finden Sie direkt im Antrag:
http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... WS0910.pdf
Mit besten Grüßen,
BK
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