Guten Tag,
ich bin für einen postgradualen Studiengang zugelassen. Dieser beginnt am 01.04. Zwar habe ich den Abschluss bestanden, es fehlen jedoch noch verschiede Dokumente (bspw. Exmatrikulationsbescheinigung). Deshalb folgende Fragen:
1. Kann ich die Unterlagen noch innerhalb des Aprils einreichen und dann immernoch für das Semester eingeschrieben werden? (Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass ich der einzige Mensch bin, der jemals nach Fristen gefragt hat, vielleicht können diese im Merkblatt aufgenommen werden).
2. Es steht auf dem Merkblatt "Zulassungsbescheid des jeweiligen Studiengangs". Was genau ist das? Ich habe einen Ausbildungsvertrag, nicht jedoch ein Dokument wo "Zulassungsbescheid" drauf steht.
Vielen Dank! Beste Grüße,
Jakob
Lieber Jakob,
Für die Einschreibung für postgraduale/weiterbildende Masterstudiengänge gibt es keine festen, für alle diese Studiengänge gleichermaßen gültigen Fristen, daher sind in dem Merkblatt, das Sie erhalten haben auch keine Fristen vermerkt. Sollte für Ihren Studiengang eine feste Frist für die Einschreibung gelten, würde diese in der Zulassung, die Sie erhalten haben, vermerkt sein.
Sie können die Unterlagen also auch noch im Laufe des Aprils einreichen. Wichtig für SIe zu wissen ist aber, dass Sie keine endgültigen Semesterunterlagen (Studierendenausweis und Semesterticket) und keine Immatrikulationsbescheinigung erhalten, so lange für Ihre Einschreibung noch Unterlagen fehlen. Diese werden erst ausgestellt und an Sie verschickt, wenn alle für die Einschreibung notwendigen Unterlagen vorliegen und Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben.
Zu Ihrer zweiten Frage müsste ich wissen, für welchen Studiengang Sie sich einschreiben möchten, um klären zu können, ob der Ausbildungsvertrag ausreicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für die Einschreibung für postgraduale/weiterbildende Masterstudiengänge gibt es keine festen, für alle diese Studiengänge gleichermaßen gültigen Fristen, daher sind in dem Merkblatt, das Sie erhalten haben auch keine Fristen vermerkt. Sollte für Ihren Studiengang eine feste Frist für die Einschreibung gelten, würde diese in der Zulassung, die Sie erhalten haben, vermerkt sein.
Sie können die Unterlagen also auch noch im Laufe des Aprils einreichen. Wichtig für SIe zu wissen ist aber, dass Sie keine endgültigen Semesterunterlagen (Studierendenausweis und Semesterticket) und keine Immatrikulationsbescheinigung erhalten, so lange für Ihre Einschreibung noch Unterlagen fehlen. Diese werden erst ausgestellt und an Sie verschickt, wenn alle für die Einschreibung notwendigen Unterlagen vorliegen und Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben.
Zu Ihrer zweiten Frage müsste ich wissen, für welchen Studiengang Sie sich einschreiben möchten, um klären zu können, ob der Ausbildungsvertrag ausreicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebe Frau Schelling,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Es handelt sich um die Weiterbildung "Psychologische Psychotherapie" am "Institut für Psychotherapie (IfP)" am UKE (es gibt noch ein anderes Institut an der Uni Hamburg).
Ich kümmere mich natürlich um die anderen Unterlagen. Aber es ist gut zu wissen, dass es keine Fristen gibt, denn dann kann ich die Unterlagen gesammelt einreichen, wenn sie vollständig sind und muss nich vorher irgendetwas unvollständig einreichen, um eine Fristaufschiebung zu erhaschen.
Liebe Grüße,
Jakob
vielen Dank für die schnelle Antwort. Es handelt sich um die Weiterbildung "Psychologische Psychotherapie" am "Institut für Psychotherapie (IfP)" am UKE (es gibt noch ein anderes Institut an der Uni Hamburg).
Ich kümmere mich natürlich um die anderen Unterlagen. Aber es ist gut zu wissen, dass es keine Fristen gibt, denn dann kann ich die Unterlagen gesammelt einreichen, wenn sie vollständig sind und muss nich vorher irgendetwas unvollständig einreichen, um eine Fristaufschiebung zu erhaschen.
Liebe Grüße,
Jakob
Lieber Jakob,
Ich werde klären, ob der Ausbildungsvertrag für die Einschreibung ausreicht. Ich vermute aber, dass ich Ihnen die Antwort nicht mehr heute, sondern erst nach den Osterfeiertagen geben kann.
Auch wenn Ihnen jetzt noch nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen, sollten Sie sich vorab schon einmal im Bewerbungsportal registrieren (s. Merkblatt) und das elektronische Formular zur Einschreibung dort ausfüllen und online abschicken. Die Unterlagen können Sie dann gesammelt später einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich werde klären, ob der Ausbildungsvertrag für die Einschreibung ausreicht. Ich vermute aber, dass ich Ihnen die Antwort nicht mehr heute, sondern erst nach den Osterfeiertagen geben kann.
Auch wenn Ihnen jetzt noch nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen, sollten Sie sich vorab schon einmal im Bewerbungsportal registrieren (s. Merkblatt) und das elektronische Formular zur Einschreibung dort ausfüllen und online abschicken. Die Unterlagen können Sie dann gesammelt später einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Vielen Dank. Diesbezüglich habe ich andere Probleme mit dem Zugang, bin aber schon mit dem Rechenzentrum in Kontakt.
Beste Grüße,
Jakob
Beste Grüße,
Jakob
Lieber Jakob,
Ich konnte Ihre Frage jetzt klären. Eine Kopie des Ausbildungsvertrags reicht für die Einschreibung aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich konnte Ihre Frage jetzt klären. Eine Kopie des Ausbildungsvertrags reicht für die Einschreibung aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Guten Tag,
vielen Dank für die Antwort!
Schönes Wochenende und beste Grüße
vielen Dank für die Antwort!
Schönes Wochenende und beste Grüße
Wie ich gerade erfahren habe, gibt es doch eine Frist: Und zwar war diese bis 30.04.2018. Freundlicherweise habe ich mit dem Service-Team nun eine andere Lösung gefunden.
Würde mich dennoch freuen, wenn dies auf dem Merkblatt entsprechend deutlich gemacht wird.
Würde mich dennoch freuen, wenn dies auf dem Merkblatt entsprechend deutlich gemacht wird.
Lieber Jakob,
Vielen Dank für den Hinweis und entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen eine falsche Information gegeben habe - mir war nicht bekannt, dass es eine Frist gibt.
Ich werde mich darum kümmern, dass die Frist in das Merkblatt aufgenommen wird.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Vielen Dank für den Hinweis und entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen eine falsche Information gegeben habe - mir war nicht bekannt, dass es eine Frist gibt.
Ich werde mich darum kümmern, dass die Frist in das Merkblatt aufgenommen wird.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg