Die Sofortzulassung ist kein rechtskräftiger Zulassungsbescheid. Die Immatrikulationsfrist läuft erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie einen rechtskräftigen Bescheid in Ihrem Bewerberaccount erhalten, d.h. frühestens ab dem 12.08.2015.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg