Hallo,
ich studiere Rechtswissenschaften (Grundstudium) und würde gerne wissen, ob die vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften, die in den drei Studieneinheiten angeboten werden, verpflichtend oder freiwillig sind.
Ich habe jetzt mehrfach auf der Internetseite der Universität gelesen, dass diese freiwillig seien, und auch in der Prüfungsordnung finde ich keinen Hinweis auf die verpflichtende Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften, doch würde ich mir dessen gerne sicher sein, zumal in STiNE unter „Leistungskonto“ auch die AGs aufgelistet sind.
Vielen Dank im Voraus!