Ich habe eine Frage bezüglich der Masterbewerbung für das Lehramt an Gymnasien. Ich mache gerade an einer anderen Hochschule meinen Bachelor und würde zum Wintersemester gerne an der Uni HH mit dem Master beginnen. Die Bewerbung habe ich online auch schon abgeschickt, hierzu kommt auch meine Frage.
Und zwar habe ich es so verstanden, dass ich die Bachelorarbeit bis zum 15. Juli angemeldet haben muss, um am AUswahlverfahren teilnehmen zu könne. Deshalb habe ich die Bewerbung schon am 6. Juli abgeschickt habe, obwohl ich erst ein paar Tage später die Bachelorarbeit angemeldet habe. Ist das nun ein großen Problem, da ich die Frist bis zum 15. Juli ja trotzdem eingehalten habe und wenn ja, kann ich das irgendwie noch ändern?
Mit freundlichen Grüßen
Luisa
Liebe Luisa,
Sofern Sie zur Immatrikulation nachweisen können, dass Sie Ihre Bachelorarbeit innerhalb der Bewerbungsfrist (also bis zum 15.07.) angemeldet haben, reicht das aus. Eine tagesgenaue Übereinstimmung von Absenden der Bewerbung und Anmeldung der Bachelorarbeit ist nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sofern Sie zur Immatrikulation nachweisen können, dass Sie Ihre Bachelorarbeit innerhalb der Bewerbungsfrist (also bis zum 15.07.) angemeldet haben, reicht das aus. Eine tagesgenaue Übereinstimmung von Absenden der Bewerbung und Anmeldung der Bachelorarbeit ist nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Super, danke schonmal für die Antwort.
Nun habe ich auch noch eine Frage zu den einzutragenden Teilnoten. Ich habe nur die Noten in die Durchschnittsnote für Erziehungswissenschaften eingerechnet, die ich aus abgeschlossenen Modulen erhalten habe. Hätte ich auch die anderen Noten mit einrechnen müssen, die noch nicht als Leistungspunkte verbucht wurden? Ich habe leider wie viele andere auch nur eine Leistungsübersicht ohne Durchschnittsnoten und habe Angst, dass ich das falsch verstanden habe und mir nachher der Platz aberkannt wird.
Nun habe ich auch noch eine Frage zu den einzutragenden Teilnoten. Ich habe nur die Noten in die Durchschnittsnote für Erziehungswissenschaften eingerechnet, die ich aus abgeschlossenen Modulen erhalten habe. Hätte ich auch die anderen Noten mit einrechnen müssen, die noch nicht als Leistungspunkte verbucht wurden? Ich habe leider wie viele andere auch nur eine Leistungsübersicht ohne Durchschnittsnoten und habe Angst, dass ich das falsch verstanden habe und mir nachher der Platz aberkannt wird.
Liebe Luisa,
Wenn Ihre Leistungsübersicht keine separaten Durchschnittsnoten für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre Unterrichtsfächer ausweist, müssen Sie sich diese Durchschnittsnoten von Ihrer derzeitigen Hochschule bescheinigen lassen. Ob dabei die Noten noch nicht verbuchter Module mit eingerechnet werden, entscheidet Ihre Hochschule. Wichtig ist, dass die Noten, die Sie in der Online-Bewerbung eintragen und die Noten, die Sie mittels der Bescheinigung Ihrer Hochschule bei der Immatrikulation nachweisen, übereinstimmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Ihre Leistungsübersicht keine separaten Durchschnittsnoten für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre Unterrichtsfächer ausweist, müssen Sie sich diese Durchschnittsnoten von Ihrer derzeitigen Hochschule bescheinigen lassen. Ob dabei die Noten noch nicht verbuchter Module mit eingerechnet werden, entscheidet Ihre Hochschule. Wichtig ist, dass die Noten, die Sie in der Online-Bewerbung eintragen und die Noten, die Sie mittels der Bescheinigung Ihrer Hochschule bei der Immatrikulation nachweisen, übereinstimmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Ich habe meine Durchschnittsnoten nun selber ausgerechnet und vorsichtshalber etwas schlechter gemacht als sie sind, falls ich mich mit dem Runden vertan habe. Heute kam mein beantragtes Formular aus der Uni mit den ausgerechneten Teilnoten, die nun im Schnitt etwas besser sind als meine. Die onlie-Bewerbung habe ich allerdings bereits gestern abgeschickt. Es ist doch kein Problem wenn die Noten nun etwas besser sind als die von mir angegeben, sondern nur im umgekehrten Fall, richtig?
Danke!!
Danke!!
Liebe Luisa,
Genau genommen müssen die Noten, die Sie eingetragen haben, exakt mit den Noten übereinstimmen, die Sie bei der Immatrikulation nachweisen. Da dies nun nicht der Fall ist, haben Sie zwei Möglichkeiten, wenn Sie ganz sicher gehen möchten, dass Sie sich im Falle einer Zulassung immatrikulieren können:
1. Sie bitten unter http://www.uni-hamburg.de/studium darum, dass Ihre Bewerbung noch einmal geöffnet wird und korrigieren anschließend die Noten. Hier gibt es aber ob der fortgeschrittenen Bewerbungfrist keine Garantie mehr, dass Ihre Bewerbung noch geöffnet werden kann. Nach der Korrektur müssen Sie Ihre Bewerbung in jedem Fall noch einmal bis heute 23.59 Uhr abschicken, damit diese berücksichtigt wird!
2. Sie lassen sich, sofern dies möglich ist, von Ihrer vorherigen Hochschule eine weitere Bescheinigung ausstellen, die Ihnen die schlechteren Noten bescheinigt und die Sie anschließend bei der Immatrikulation einreichen können.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Genau genommen müssen die Noten, die Sie eingetragen haben, exakt mit den Noten übereinstimmen, die Sie bei der Immatrikulation nachweisen. Da dies nun nicht der Fall ist, haben Sie zwei Möglichkeiten, wenn Sie ganz sicher gehen möchten, dass Sie sich im Falle einer Zulassung immatrikulieren können:
1. Sie bitten unter http://www.uni-hamburg.de/studium darum, dass Ihre Bewerbung noch einmal geöffnet wird und korrigieren anschließend die Noten. Hier gibt es aber ob der fortgeschrittenen Bewerbungfrist keine Garantie mehr, dass Ihre Bewerbung noch geöffnet werden kann. Nach der Korrektur müssen Sie Ihre Bewerbung in jedem Fall noch einmal bis heute 23.59 Uhr abschicken, damit diese berücksichtigt wird!
2. Sie lassen sich, sofern dies möglich ist, von Ihrer vorherigen Hochschule eine weitere Bescheinigung ausstellen, die Ihnen die schlechteren Noten bescheinigt und die Sie anschließend bei der Immatrikulation einreichen können.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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