Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte mich bei Ihnen einmal erkundigen, ob das sechsmonatige Praktikum (einschlägige Berufserfahrung), das ja Voraussetzung für die Bewerbung zum Studiengang HRM ist, bereits bei der Bewerbungsfrist am 15. Januar 2016 abgeschlossen vorliegen muss?
Oder ob man sich auch mit einer Praktikumsbescheinigung bewerben kann, die bestätigt, dass das Praktikum zwar bis zum Studienstart abgeschlossen ist, aber während der Bewerbungsfrist noch andauert (z.B. Oktober 2015 bis März 2016)?
Vielen Dank!
Carina
Hallo Carina,
mit dieser Detailfrage zu den fachlichen Bewerbungsvoraussetzungen wenden Sie sich am besten direkt an die Studienfachberatung/Studiengangskoordination des Masterstudiengangs HRM:
http://www.wiso.uni-hamburg.de/master/hrm/kontakt/
Sollten Sie ähnliche Fragen zu den Voraussetzungen anderer Masterstudiengänge haben, finden Sie die jeweilige Studienfachberatung über unsere Internetseite http://www.uni-hamburg.de/studienangebot. Klicken Sie auf den Namen des Studiengangs und scrollen Sie zum Abschnitt "Kontakt".
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Zentrale Studienberatung
mit dieser Detailfrage zu den fachlichen Bewerbungsvoraussetzungen wenden Sie sich am besten direkt an die Studienfachberatung/Studiengangskoordination des Masterstudiengangs HRM:
http://www.wiso.uni-hamburg.de/master/hrm/kontakt/
Sollten Sie ähnliche Fragen zu den Voraussetzungen anderer Masterstudiengänge haben, finden Sie die jeweilige Studienfachberatung über unsere Internetseite http://www.uni-hamburg.de/studienangebot. Klicken Sie auf den Namen des Studiengangs und scrollen Sie zum Abschnitt "Kontakt".
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Zentrale Studienberatung
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
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