Liebes Forum Team,
ich möchte mich gerne als Zweitstudent im WS 18/19 zum Bachelor in Psychologie an der UH bewerben. Auf folgender Seite (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html) wird angeführt, dass die Bewerbung über das DoSV läuft und man sich direkt an der UH bewirbt. Auf einem weiteren Dokument zum Zweitstudium (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tudium.pdf) steht im ersten Absatz, dass die UH nicht zwischen Erst- und Zweitstudent unterscheidet. Heißt das, dass die Auswahl nicht auf Basis von Abschlussnote des Erststudiums (0-4 Pkt) und die Gründe für das Zweitstudium (0-11 Pkt) wie auf DoSV üblich basiert, sondern auf Basis des NC des Abiturzeugnis bzw. Bachelorzeugnis, wie im zweiten Link beschrieben?
Vielen Dank für die Information.
Julius
Hallo Julius,
die Regelung "Abschlussnote des Erststudiums (0-4 Pkt) und die Gründe für das Zweitstudium (0-11 Pkt)" betrifft nur die Studiengänge, die zentral von hochschulstart vergeben werden, also Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Auf den Seiten zum DoSV finden Sie den entsprechenden Hinweis, dass sich der Umgang mit ZweitstudienbewerberInnen nach den Vorgaben der jeweiligen Hochschule richtet: https://sv.hochschulstart.de/index.php?id=1978
An der Universität Hamburg wird nicht nach Erst- und Zweitstudienbewerbern unterschieden.
Das bedeutet, Sie registrieren sich zunächst für das Dialogorientierte ServiceVerfahren auf hochschulstart.de und bewerben sich dann zwischen dem 01.06. und 15.07. über das STiNE-Portal der Uni Hamburg. Die Auswahl erfolgt nach Leistung und Wartezeit.
Für Sie ist vielleicht noch interessant, dass ein in Deutschland abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern ebenfalls eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Sie könnten also auch Ihr vorheriges Studium für die Bewerbung nutzen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
die Regelung "Abschlussnote des Erststudiums (0-4 Pkt) und die Gründe für das Zweitstudium (0-11 Pkt)" betrifft nur die Studiengänge, die zentral von hochschulstart vergeben werden, also Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Auf den Seiten zum DoSV finden Sie den entsprechenden Hinweis, dass sich der Umgang mit ZweitstudienbewerberInnen nach den Vorgaben der jeweiligen Hochschule richtet: https://sv.hochschulstart.de/index.php?id=1978
An der Universität Hamburg wird nicht nach Erst- und Zweitstudienbewerbern unterschieden.
Das bedeutet, Sie registrieren sich zunächst für das Dialogorientierte ServiceVerfahren auf hochschulstart.de und bewerben sich dann zwischen dem 01.06. und 15.07. über das STiNE-Portal der Uni Hamburg. Die Auswahl erfolgt nach Leistung und Wartezeit.
Für Sie ist vielleicht noch interessant, dass ein in Deutschland abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern ebenfalls eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Sie könnten also auch Ihr vorheriges Studium für die Bewerbung nutzen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebe Antje,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und die extra Information.
Viele Grüße
Julius
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und die extra Information.
Viele Grüße
Julius